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nachtstraum.“ Rheinberger: Waldblumen I und II. Greith: 12 dreiſtimmige Lieder. Rudeck: Heil Hohenzollern.
7. Lehrmittel für den Turn⸗ und Schwimmunterricht. Zwei Korbballgeſtelle, Fauſtball, Stoßball, Tambourine und ſonſtige kleinere Spielgeräte.
V. Stiftungen und Anterſtützungen der Schüler.
Von den Zinſen der Strubeſchen Stiftung wurden im Januar 1913 88 Mk. verteilt, von den Zinſen des Waldeckſchen Legats 9 Mk., von den Zinſen der Jubiläumsſtiftung 246 Mk., von der von Bunſenſchen Stiftung 117 Mk. Aus den Zinſen der Stiftung „Simſon und Rebecka Wittgenſtein“ wurden 710 Mk. zu Unterſtützungen verwandt.
Aus den Zinſen der Wiskemann⸗Stiftung, zu denen der hochherzige Stifter noch einen namhaften Betrag aus eignen Mitteln zuſchoß, konnten zum erſten Male zwei Schülern der oberen Klaſſen die Mittel zur Ausführung einer Ferienreiſe zur Verfügung geſtellt werden.
VI. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
1. Auf Grund einer beſonderen Verfügung wird auf folgenden Erlaß des Herrn Mini⸗ ſters der geiſtlichen und Unterrichts⸗Angelegenheiten vom 21. September 1912 hingewieſen:
„Die Gefahren, die durch die überhand nehmende Schundliteratur der Jugend und damit der Zukunft des ganzen Volkes drohen, ſind in den letzten Jahren mehr zutage ge⸗ treten. Neuerdings hat ſich wieder mehrfach gezeigt, daß durch die Abenteuer⸗Gauner⸗ und Schmutzgeſchichten, wie ſie namentlich in einzelnen illuſtrierten Zeitſchriften verbreitet werden, die Phantaſie verdorben und das ſittliche Empfinden und Wollen derart verwirrt worden iſt, daß ſich die jugendlichen Leſer zu ſchlechten und ſelbſt gerichtlich ſtrafbaren Handlungen haben hinreißen laſſen. Die Schule hat es auch bisher nicht daran fehlen laſſen, mit denen ihr zu Gebote ſtehenden Mitteln dieſes Übel zu bekämpfen und alles zu tun, um bei den Schülern und Schülerinnen das rechte Verſtändnis für gute Literatur, Freude an ihren Werken zu wecken und dadurch die ſittliche Feſtigung in Gedanken, Worten und Taten herbeizuführen. In faſt allen Schulen finden ſich reichhaltige Büchereien, die von den Schülern und Schülerinnen koſtenlos benutzt werden können. Aber die Schule iſt machtlos, wenn ſie von dem Elternhauſe nicht ausreichend unterſtützt wird. Nur wenn die Eltern in klarer Erkenntnis der ihren Kindern drohenden Gefahren und im Bewußtſein ihrer Verantwortung die Leſeſtoffe ihrer Kinder, einſchließlich der Tagespreſſe ſorgſam überwachen, das verſteckte Wandern häßlicher Schriften von Hand zu Hand ver⸗ hindern, das Betreten aller Buch⸗ und Schreibwarenhandlungen, in denen Erzeugniſſe der Schundliteratur feilgeboten werden, ſtreng verbieten und ſelbſt überall gegen Erſcheinungen dieſer Art vorbildlich und tatkräftig Stellung nehmen, nur dann iſt Hoffnung vorhanden,


