Jahrgang 
1903
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2. Singen.

Mit der Chorgeſang-Abteilung wurden in 3 Stunden vierſtimmige Choräle, Motetten und Lieder geſungen; daran ſchloſſen ſich Übungen auch für Männerchor. Außerdem erhielten die Schüler der Sexta und Quinta zuſammen 1 St. Unterricht in Notenkenntnis, Takteinteilung und im Treffen der Töne. Wettſtädt.

3. Zeichnen.

Den Zeichenunterricht erteilte Zeichenlehrer Thiemann.

In V wurde das Zeichnen einfacher Formen, Kettenglied, Ei, Schiefertafel, Papierhelm, Drachen, Spaten, Hammer u. ſ. w. geübt. Hin und wieder fanden Übungen im Geßdächtnis⸗ und Wandtafelzeichnen, im Treffen von Farben und im Pinſelzeichnen ſtatt.

In IV wurden Blätter nach natürlichen gepreßten und aufgeklebten Vorbildern gezeichnet, woran ſich das Darſtellen von Steinflieſen und Stoffmuſtern in Farben anſchloß. In regel⸗ mäßigem Wechſel wurden hier von Zeit zu Zeit Übungen im Gedächtnis⸗ und Wandtafelzeichnen ſowie im Treffen von Farben abgehalten.

In III? übten die Schüler das Zeichnen und Schattieren natürlicher Gebrauchsgegenſtände, Käſten, Körbe, Gefäße u. ſ. w. im ſteten Wechſel mit Gedächtnis- und Wandtafelzeichnen und Farbentreffübungen.

In III' wurde das Zeichnen und Schattieren von Gefäßen, Schädeln, Vögeln, Muſcheln u. ſ. w. fortgeſetzt, an das ſich die farbige Darſtellung derſelben anſchloß. Auch in dieſer Klaſſe wurden Übungen im Skizzieren, Gedächtnis⸗ und Wandtafelzeichnen, ſowie im Zeichnen von Teilen des Klaſſenzimmers abgehalten. Im Sommer fanden mehrere Stunden zum Zeichnen alter einfacher Bauwerke im Freien ſtatt.

Im fakultativen Zeichnen in II und I wurde das Aquarellieren nach natürlichen Objekten, das Gedächtnis⸗ und Wandtafelzeichnen ſowie das Skizzieren von Teilen des Klaſſenzimmers fortgeſetzt. Einzelne Schüler wurden mit Rückſicht auf ihr ſpäteres Studium in darſtellender Geometrie unterrichtet.

Die Schüler ſämtlicher Klaſſen mußten mindeſtens einmal in jedem Vierteljahr eine Zeich⸗ nung von den ſie in ihrer Wohnung umgebenden Gegenſtänden anfertigen.

Die Lehrmittelſammlung wurde wieder gemäß den neuen Beſtimmungen, ſoweit es die Mittel der Anſtalt erlaubten, ergänzt.