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VI. Stiftungen und Anterſtützungen der Schüler.
Von den Zinſen der Strubeſchen Stiftung und des Waldeckſchen Legates kamen im Januar 1903 zur Verteilung 97 Mk., von den Zinſen der Jubiläumsſtiftung 238 Mk., von den Zinſen der von Bunſenſchen Stiftung 113 Mk. Aus den Zinſen der Stiftung„Simſon und Rebecka Wittgenſtein“ wurden 400 Mk. zu Unterſtützungen verwandt.
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VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 20. April Morgens 8 Uhr mit der Prüfung der neu angemeldeten Schüler. Anmeldungen werden unter Vorlegung des Geburts⸗ und Impf⸗ bezw. Revaccinationsſcheines, ſowie des letzten Schulzeugniſſes(ordnungsmäßigen Abgangszeug⸗ niſſes) bis zum 14. April erbeten. Die Wahl der Wohnungen und Penſionen unterliegt der Genehmigung des Direktors.
Abmeldungen müſſen ſtets vor Beginn des neuen Quartals erfolgen, widrigenfalls auch für dieſes das Schulgeld zu entrichen iſt. Übrigens kann nach§. 33 der Schulordnung der Aus⸗ tritt aus der Anſtalt ohne beſondere Gründe nur am Ende eines Halbjahres ſtattfinden.
Das Schulgeld beträgt für alle Klaſſen jährlich 130 Mark.
Es wird darauf aufmerkſam gemacht, daß Schüler der drei unteren Klaſſen auf Erlaß des Schulgeldes nicht rechnen dürfen, und daß auch bei Schülern der übrigen Klaſſen wiſſenſchaft⸗ liche Tüchtigkeit und gute Leiſtungen neben dem Nachweiſe der Bedürftigkeit die unerläßlichen Vorausſetzungen zur Befreiung vom Schulgelde bilden.
Die Aufnahme in die Sexta des Gymnaſiums ſoll in der Regel nicht vor vollendetem neunten Lebensjahre erfolgen. An Vorkenntniſſen wird verlangt: 1) Fertigkeit in deutlichem, ſinngemäßem Leſen und Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; 2) die Fähigkeit, ein Diktat ohne allzu grobe Fehler niederzuſchreiben und eine kurze Erzählung mündlich wiederzugeben; 3) praktiſche Geläufigkeit in den 4 Spezies mit unbenannten ganzen Zahlen; 4) einige Kenntnis bibliſcher Geſchichten.
Der Gymnaſialdirektor: Dr. Auguſt ZSiskemann.


