Jahrgang 
1895
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Tüchtigkeit und gute Leiſtungen neben dem Nachweiſe der Bedürftigkeit die unerläßlichen Voraus⸗ ſetzungen zur Befreiung vom Schulgelde bilden.

Die Aufnahme in die Sexta des Gymnaſiums ſoll in der Regel nicht vor vollendetem neunten Lebensjahre erfolgen. An Vorkenntniſſen wird verlangt: 1) Fertigkeit in deutlichem, ſinngemäßem Leſen und Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; 2) die Fähigkeit, ein Diktat ohne allzugrobe Fehler niederzuſchreiben und eine kurze Erzählung mündlich wiederzugeben; 3) praktiſche Geläufigkeit in den 4 Spezies mit unbenannten ganzen Zahlen; 4) einige Kenntnis bibliſcher Geſchichten.

Der Gymnaſialdirektor: Dr. Aug. Wiskemann.

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