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des Fürſten Georg Viktor zu Waldeck und Pyrmont; von Herrn Prof. Scheffler zu Braunſchweig deſſen: Die Naturgeſetze; Die Grundlagen der Wiſſenſchaft; die Welt nach menſchlicher Auffaſſung; Die Aquivalenz der Naturkräfte; Die Hydraulik auf neuen Grundlagen; Beiträge zur Zahlentheorie; Die quadratiſche Zerfällung der Primzahlen; Beiträge zur Theorie der Gleichungen; Beleuchtung und Beweis eines Satzes aus Legendre's Zahlentheorie; von Herrn Dr. Heldmann deſſen: Ge⸗ ſchichte der Deutſchordensballei Heſſen, Teil I; von Herrn Dr. Hottinger zu Straßburg i. E. deſſen: Die Welt in Bildern; Der deutſch⸗franzöſiſche Krieg 1870—71; von den verehrlichen Verlagsbuch⸗ handlungen: Freytag(Leipzig), Stricker(Berlin), Velhagen und Klaſing(Bielefeld und Leipzig) Werke ihres Verlags, meiſt Schulbücher.
Phyſikaliſches Kabinet. Aus den etatsmäßigen Mitteln wurden angeſchafft: 1 Samm⸗ lung optiſcher Apparate zur optiſchen Bank von Zwick⸗Ernecke, 1 Fenſterthermometer.
Geſchenkt wurde: 1 Modell einer Dampfmaſchine von Herrn Oberlehrer Weidenbach.
Naturgeſchichtliche Sammlungen. Aus den etatsmäßigen Mitteln wurden angeſchafft: 8 Tafeln Giftpflanzen und 6 Tafeln Kulturpflanzen von Schlitzberger.
Geſchenkt wurde: 1 Herbarium von Herrn Dr. C. Scheel in München.
Allen Gebern ſage ich im Namen der Anſtalt den gebührenden Dank.
VI. Stiftungen und Annterſtützungen der Schüler.
Von den Zinſen der Strubeſchen Stiftung und des Waldeckſchen Legats kamen im Januar 1895 zur Verteilung 108 Mtk., von den Zinſen der Jubiläumsſtiftung 238 Mk., von den Zinſen der von Bunſenſchen Stiftung 87 Mk. Aus den Zinſen der Stiftung„Simſon und Rebecka Wittgenſtein“ wurden 500 Mk. an vier Schüler verteilt.
VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 22. April Morgens 8 Uhr mit der Prüfung der neu angemeldeten Schüler. Anmeldungen werden unter Vorlegung des Geburts⸗ und Impf⸗ bezw. Revaccinationsſcheines, ſowie des letzten Schulzeugniſſes(ordnungsmäßigen Abgangszeugniſſes) bis zum 15. April erbeten. Die Wahl der Wohnungen und Penſionen unterliegt der Geneh⸗ migung des Direktors.
Abmeldungen müſſen ſtets vor Beginn des neuen Quartals erfolgen, widrigenfalls auch für dieſes das Schulgeld zu entrichten iſt. Übrigens kann nach§. 33 der Schulordnung der Austritt aus der Anſtalt ohne beſondere Gründe nur am Ende eines Halbjahrs ſtattfinden.
Das Schulgeld beträgt für alle Klaſſen jährlich 120 Mark.
Es wird darauf aufmerkſam gemacht, daß Schüler der drei unteren Klaſſen auf Erlaß des Schulgeldes nicht rechnen dürfen, und daß auch bei Schülern der übrigen Klaſſen wiſſenſchaftliche


