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IX. Öffentliche Prüfung und Schulfeier.
Die Prüfung findet Donnerstag und Freitag den 21. und 22. September im Anſchluß an den regelmäßigen Unterricht in ſämtlichen Klaſſen ſtatt.
Sonnabend den 23. September
Morgens 9½ Uhr Schulaktus.
1) Choral: Schmücke dich, o liebe Seele. 2)„Belle Alliance“ von Sturm; vorgetr. vom Sex⸗ taner Schiefferdecker. 3)„Des Bauernknaben Beſchreibung der Stadt“ von Caſtelli; vorgetragen vom Quintaner Beck. 4) Motette: Der Herr iſt mein Hirt. Nach Klein. 5)„Die Auswanderer“ von Freiligrath; vorgetragen vom Quartaner Münch. 6)„Der Poſtillion“ von Lenau; vorge⸗ tragen vom Untertertianer Krüger. 7) Chor: Freude ſchöner Götterfunken. 8)„Die Tauben von San Morco“ von Geibel; vorgetragen vom Obertertianer Dornſeif. 9)„Die Werbung“ von Lenau; vorgetragen vom Secundaner Ritter. 10) Männerchor: Wo Büſche ſtehn und Bäume, von Mangold. 11) Lateiniſche Rede des Abiturienten Schluckebier. 12) Deutſche Rede des Abiturienten Engelhard. 13) Männerchor: Nun zu guter Letzt! von Mendelsſohn. 14) Entlaſſung der Abiturienten. 15) Chor: Das iſt der Tag des Herrn, von Kreutzer.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 9. Oktober Morgens 8 Uhr mit der Prüfung der neu eintretenden Schüler. Die Anmeldungen ſind ſpäteſtens bis zum 6. Oktober zu bewerkſtelligen. Vorzulegen ſind dabei ein Geburtsſchein, ein Impfſchein(bezw. nach zu⸗ rückgelegtem 12. Lebensjahre ein Revaccinationsſchein) und Zeugniſſe über Betragen und Kennt⸗ niſſe. Diejenigen, welche eine öffentliche Schule beſucht haben, müſſen ein ordnungsmäßiges Abgangszeugnis beibringen. Die Wahl der Wohnungen und Penſionen unterliegt der Genehmigung des Direktors. Derſelbe iſt gern bereit, die gewünſchten Nachweiſe zu geben.
Das Schulgeld beträgt für die Klaſſen 1 u. II jährlich 84 Mark, für IIl u. IV 72 Mark, für V u. VI 65 Mark. Von neu eintretenden Schülern wird ein Aufnahmegeld von 3 Mark und der gleiche Betrag wird für Abgangszeugniſſe erhoben. Das ſogenannte Holzgeld für Sexta iſt in Wegfall gekommen.
Abmeldungen müſſen ſtets vor Beginn des neuen Quartals erfolgen, widrigen⸗ falls auch für dieſes das Schulgeld zu entrichten iſt.
Der Gymnaſial⸗Direktor. Prof. Dr. Theodor Hartwig.
Berichtigung. In einigen Exemplaren iſt auf Seite 15 Zeile 9 v. u. irrthümlich„Landwirt“ ſtatt „Landrat“ gedruckt worden.


