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einen oder anderen dieſer Stücke es an ſich fehlen läßt, der verliert wahrlich auch jeden Schein von Berechtigung zu der ſo oft nach notwendig gewordener Ausweiſung laut werdenden Klage, daß anſtatt der ſchuldigen Söhne die unſchuldigen Eltern von der Schule getroffen würden.
II. Offentliche Prüſung und Schulſeier. Die Prüfung findet von Donnerstag dem 22. September Nachmittags bis zum Sonnabend Morgen im Anſchluß an den regelmäßigen Unterricht in ſämmtlichen Klaſſen ſtatt. Freitag den 23. September Nachmittags 3 Uhr, Schulactus.
1) Choral:„In allen meinen Thaten“. 2)„Ziethen“ von Sallet“; vorgetragen vom Sex⸗ taner W. Mogk. 3)„Das Vogelneſt“ von Lenau; vorgetragen vom Quintaner H. Kappel. 4) Chor⸗ geſang:„Heilig iſt die Jugendzeit“ ꝛc. von Kreutzer. 5)„Der ſterbende Roland“ von Stöber; vorgetragen von dem Quartaner L. Schmale. 6)„Mon habit“ von Beranger; vorgetragen von dem Untertertianer Schreiber. 7) Chor:„Wem Gott will rechte Gunſt erweiſen“ von Fröh⸗ lich. 8)„Die wiedergefundenen Söhne“ von Herder; vorgetragen von dem Obertertianer O. Tewag. 9)„Zueignung“ von Göthe; vorgetragen von dem Secundaner Prinz. 10) Männer⸗ chor:„Nimm deine ſchönſten Melodien“ von Abt. 11) Rede des Abiturienten H. Nebelſieck: Laudes eloquentiae. 12) Chor:„Es klingt ein heller Klang“; von Nägeli. 13) Rede des Abi⸗ turienten: Fr. Waldſchmidt: Heinrich v. Kleiſt. 14) Chor: Lied beim Abſchied der Abiturienten von Kotzold. 15) Entlaſſung der Abiturienten durch den Direktor. 16) Chor:„Kommt, kommt, laſſet uns anbeten“ ꝛc.; von M. Hauptmann.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 10. Oktober Morgens 8 Uhr mit der Prüfung der neu eintretenden Schüler. Die Anmeldungen ſind ſpäteſtens bis zum 7. Oktober zu bewerkſtelligen. Vorzulegen ſind dabei ein Geburtsſchein, ein Impfſchein(bezw. nach zu⸗ rückgelegtem 12. Lebensjahre) ein Revaccinationsſchein und Zeugniſſe über Betragen und Kennt⸗ niſſe. Diejenigen, welche eine öffentliche Schule beſucht haben, müſſen ein ordnungsmäßiges Abgangszeugnis beibringen. Die Wahl der Wohnungen und Penſionen unterliegt der Genehmigung des Direktors. Derſelbe iſt gern bereit, die gewünſchten Nachweiſe zu geben.
Das Schulgeld beträgt für die Klaſſen I u. II jährlich 84 Mark, für III u. IV 72 Mark, für V u. VI 65 Mark. Von neu eintretenden Schülern wird ein Aufnahmegeld von 3 Mark und der gleiche Betrag für Abgangszeugniſſe erhoben. Das ſogenannte Holzgeld für Sexta iſt in Wegfall gekommen.
Abmeldungen müſſen ſtets vor Beginn des neuen Quartals erfolgen, widrigen⸗ falls auch für dieſes das Schulgeld zu entrichten iſt.
Der Gymnaſial⸗Direktor. Prof. Dr. Theodor Hartwig.


