19 VIII. Mitteiſungen der Schuſe an das Eſternhaus.
Die folgenſchwere Bedeutung, welche in den vergangenen Jahren das Verbindungsleben der Schüler leider auch für unſere Anſtalt gewonnen hat, läßt es geraten erſcheinen, zur Aufklärung der Angehörigen unſerer Schüler und im Anſchluß an die im letzten Programme gemachten Mitteilungen den gegen dieſes Unweſen gerichteten Erlaß des Kgl. Miniſteriums zu Berlin der Hauptſache nach hier zum Abdruck zu bringen, da aus demſelben erhellt, wie ſehr man an maß⸗ gebender Stelle von der Überzeugung durchdrungen iſt, daß die Ausrottung dieſes Übels eine Lebensfrage für unſere Gymnaſien bildet. Der Erlaß vom 29. Mai lautet:
Das Unweſen der Schülerverbindungen in den oberen Claſſen der höheren Lehranſtalten hat während der letzten Jahre die Lehrcollegien und die königlichen Aüufſichtsbehörden in zuneh⸗ mender Häufigkeit zur Verhängung der ſchwerſten Schulſtrafen genötigt, welche in den Lebens⸗ gang der davon betroffenen Schüler und in die darauf gerichteten Abſichten ihrer Eltern auf das empfindlichſte eingreifen mußten. Der Entſchiedenheit des Vorgehens iſt neben weit verbrei⸗ teter Zuſtimmung tadelnde Kritik in den Organen der Offentlichkeit nicht erſpart worden. Ein⸗ zelne Stimmen haben verſucht, die Schülerverbindungen als natürliche Reaction gegen übertriebene Strenge der Schulordnungen zu rechtfertigen und für deren Entſtehung den Schulen ſelbſt die Schuld zuzuſchreiben; von anderer Seite hört man die Mahnung, man ſolle die kindiſche Nach⸗ ahmung ſtudentiſcher Bräuche ihrer Lächerlichkeit überlaſſen und ihr nicht durch die Strenge der Verfolgung einen unverdienten Wert beilegen. Jene Beſchuldigung der Schulen kann nur aus mangelhafter Kenntnis der tatſächlich an den hGeren Schulen eingehaltenen Grundſätze der Dis⸗ ciplin erklärt werden; die geſamten Vorgänge aber als ein gleichgültiges Spiel jugendlichen Ubermuts gering zu ſchätzen, wird durch die Natur der conſtatierten Tatſachen unmöglich gemacht, vor denen es pflichtwidrig wäre, die Augen verſchließen zu wollen. Denn als gemeinſamer Chargkter der beſtraften Schülerverbindungen hat ſich erwieſen die Gewöhnung an einen übermä⸗ ßigen Genuß geiſtiger Getränke, welcher, auch wenn er in Ausnahmefällen ohne Täuſchung der Eltern über den Zweck der Ausgaben ermöglicht wird, jedenfalls der körperlichen Geſund⸗ heit nachteilig iſt, jedes edlere geiſtige Intereſſe lähmt, ja, ſelbſt die Fähigkeit zum ernſtlichen Arbeiten aufhebt. Die Unterhaltungen in den Trinkgelagen ſind in manchen Fällen nachweis⸗ bar, da man ſie der ſchriftlichen Aufzeichnung wert erachtet hat, in den Schmutz gemeiner Unſittlichkeit herabgeſunken. Die Entfremdung gegen die wiſſenſchaftlichen und ſittlichen Ziele der Schule führt zu der Bemühung um alle Mittel der Täuſchung in den für häusliche Arbei⸗ ten geſtellten Aufgaben; manche Verbindungen ſichern hierzu überdies ihren Mitgliedern die Benutzung ihrer Täuſchungsbibliothek. Selbſtverſtändlich iſt der Erfolg ſolcher Täuſchung nur ein vorübergehender; die längſte Dauer des Aufenthalts in den oberen Claſſen, das Doppelte und Dreifache der normalen Zeit, findet ſich vornehmlich bei eifrigen Verbindungsmitgliedern, die in der Erſüllung ihrer angeblichen Verbindungspflichten die Fähigkeiten zum Arbeiten ver⸗ loren haben. Gemeinſam iſt ferner den beſtraften Schulverbindungen die Beſtimmung, daß in Sachen der Verbindung den Mitgliedern gegenüber der Schule die Lüge zur Ehrenpflicht gemacht wird. An die Stelle der Achtung vor der ſittlichen Ordnung der Schule und der natürlichen Anhänglichkeit der Schüler an die Lehrer wird die grundſätzliche Mißachtung der Schulordnung und die pietätloſe Frechheit gegen die Lehrer geſetzt. Der Terrorismus, welchen die Vereins⸗
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