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17. Januar 1873. Das K. P. S. C. verfügt, daß bei Schülern die in verhältnißmäßig kurzer Zeit zwei höhere Lehranſtalten beſucht haben und bei dem Abgange von der zweiten das frühere Zeugnis zurückverlangen, daſſelbe mit dem nöthigen Vermerk verſehen oder unmittel⸗ bar unter daſſelbe das zweite Abgangszeuguis geſchrieben werden ſoll. Unter allen Umſtänden ſoll in das zweite Zeugnis der weſentliche Inhalt des früheren aufgenommen werden.
21. Juli. Das K. P. S. C. theilt mit, daß einer Betheiligung der Schulen an einem für den 2. September zu veranſtaltenden Nationalfeſt nichts im Wege ſteht und zu dem Zweck der Unterricht an dieſem Tage ausfallen darf.
III. Chroniſi des gGymnaſiums.
Da durch Krankheit des Directors das Erſcheinen des Programms im vorigen Jahr ge⸗ hindert war, ſo werden die wichtigſten Ereigniſſe der zwei verfloſſenen Jahre kurz zuſammen⸗ gefaßt.
Am Geburtstage Sr. Durchlaucht des Fürſten fiel der Unterricht aus.
Das Geburtsfeſt Sr. Majeſtät des deutſchen Kaiſers wurde in beiden Jahren durch Gebet, Geſang, Declamation und Reden der Schüler gefeiert. In der Feſtrede handelte 1872 der Di⸗ rector von den Pflichten, welche für die heranwachſende Jugend aus den neuen politiſchen Ver⸗ hältniſſen erwachſen; im Jahre 1873 ſtellte Herr Conrector Waldeck eine Vergleichung des neuen und des alten deutſchen Kaiſerthums an.
Die übliche Turnfahrt, welche 1872 wegen anhaltend ungünſtiger Witterung nicht ſtatt— finden konnte, wurde in dieſem Jahre am 19. Mai veranſtaltet.
Am 2. September betheiligten ſich ſämmtliche Schüler an dem Feſtzuge nach der Kirche und dem daſelbſt ſtattfindenden Gottesdienſte, nachdem ſie in den einzelnen Klaſſen auf die Bedeutung des Tages hingewieſen waren.
Die mündlichen Abiturientenprüfungen fanden ſtatt: Oſtern 1872 in Anweſenheit des Mit⸗ gliedes des Curatoriums Herrn Pfarrer Seehauſen; Oſtern 1873 in Anweſenheit des Amts⸗ richter Haſtenpflug, Mitglied des Curatoriums; am 28. Auguſt 1873 unter Vorſitz des Herrn Provinzial⸗Schulrath Dr. Rumpel.
Im Sommer 1872 ellitt der ſonſt vortreffliche Geſundheitszuſtand der Schüler eine unangenehme Störung durch eine Augenkrankheit, die, obgleich ungefährlich, doch bei ihrer großen Ausdehnung und hartnäckigen Dauer durch die nothwendige Beſchränkung der häuslichen Arbeiten die Er⸗ folge des Unterrichts einigermaßen beeinträchtigen mußte.
In dem Perſonale des Curatoriums und des Lehrerkollegiums traten in den letzten zwei Jahren ſtärkere Veränderungen ein, als ſeit langer Zeit der Fall geweſen war.
Am 16. October 1871 erfolgte nach längeren Leiden der Tod des Herrn Muſikdirector Kühne, der, ausgezeichnet als Muſiker, namentlich als Orgelſpieler, ſeit 1845 den Muſikunter⸗ richt geleitet hatte. Der Geſangunterricht wurde vom Herbſt 1871 ab dem Elementarlehrer Müller, der Muſikunterricht der Prävaranden den an der hieſigen Stadtſchule angeſtellten Leh⸗ rern Tewes und Röhl übertragen.


