Jahrgang 
1832
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Das nun faſt beendigte Schuljahr 1851/52 nahm ſeinen Anfang den 7. April 1851. Wir wollten es, wie es am Schluſſe der vorjährigen Ankündigung hieß, mit neuer und freudiger Hoffnung eröffnen; und wir thaten das um ſo mehr, da wir 28 neue Zöglinge 10 katholiſche und 18 evangeliſche in unſerer Mitte bewillkommten.

Die beiden ältern Klaſſen rückten aufwaͤrts, nachdem vorher ein Zögling der früheren zweiten, und drei Zöglinge der früheren dritten Klaſſe wegen man⸗ gelnder Qualification zur Wahl eines anderen Berufes angewieſen worden waren. Einer aus der jüngeren Klaſſe blieb zu ſeiner gründlicheren Vorbildung noch ein Jahr lang in der neu aufgenommenen Klaſſe ſitzen.

Die Prüfung der 14 jährigen Aſpiranten, an welcher Jeder Theil nehmen kann, der im Frühjahre mit der erforderlichen Anlage und Qualification aus der Elementarſchule geſetzlicher Weiſe entlaſſen worden iſt, wurde am 9. Juni 183¹ gehalten. Es erſchienen 28 Prüflinge, von denen 20 für fähig erkannt wurden, um nach Erreichung des geſetzlichen Alters wieder auf der Concursprüfung zu er⸗ ſcheinen. Möchte die Zeit bis dahin bei Keinem ungenützt vorübergehn, ſondern einen Jeden unſerer künftigen Zöglinge um recht Vieles reifer machen. Den Eltern und Jünglingen wird es deßhalb angelegentlichſt empfohlen, doch ja alle Sorgfalt auf die ſo nothwendige und vorgeſchriebene Fortbildung und Vorbereitung zu ver⸗ wenden, damit ſie der Erreichung ihres Zweckes deſto gewiſſer ſind. Sie werden ſich hierbei des Rathes und der Mitwirkung der Herren Schulinſpectoren, Schul⸗ vorſtände und Lehrer erfreuen, und die Erwartungen der Herzoglichen Landesre⸗ gierung, welche in einem Generale vom 24. November 1831 ad Num. Reg. 35,591. ausgeſprochen ſind, werden in freudige Erfüllung gehn. Mit Recht darf man von einem Jeden, welcher Volksſchullehrer werden will, erwarten und verlangen, daß er von der Entlaſſung aus der Elementarſchule bis zur Entlaſſung aus dem Semi⸗ narium ununterbrochen Schüler geweſen ſey. Er darf nicht erſt ſeine Zeit aus⸗ ſchließlich den Geſchäften des Landbaues, eines Gewerbes oder eines anderen me⸗ chaniſchen Berufes gewidmet, und darüber dasjenige vergeſſen und verlernt haben, was zu erfolgreicher Benutzung des Seminarunterrichtes durchaus erforderlich iſt.

Am 13. September 1831 wurde die Herbſtprüfung gehalten. Gleich nach der⸗ ſelben wurden die Schulzeugniſſe über ſämmtliche Zöglinge des Seminars, welche aber nur für deren Angehörige beſtimmt ſind, an die betreffenden Herrn Schulin⸗