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II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
1. Cassel, den 31. März 1892. Das Kgl. Prov. Schulkollegium übersendet eine neue Ferienordnung. S. VII, Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
2. Cassel, den 26. April 1892. Verfügung des Kgl. Pr. Schulkollegiums die Anmeldung zu dem Anfang Oktober beginnenden Kursus der Turnlehrer-Bildungsanstalt zu Berlin betr.
3. Cassel, den 26. April 1892. Das Kgl. Prov. Schulkollegium ermächtigt den Direktor, die Unterrichtsstunden derjenigen Lehrer, welche an der Mittwoch den 25. Mai zu Kassel statt- findenden Generalversammlung des Vereins von Lehrern höherer Lehranstalten der Provinz Hessen- Nassau und des Fürstentums Waldeck teilnehmen wollen, an dem bezeichneten Tage ausfallen zu lassen.
4. Cassel, den 7. Mai 1892. Das Kgl. Prov. Schulkollegium bestimmt, dass die Lehrer, welche an dem am 11. und 12. Juni zu Frankfurt a. M. stattfindenden Kongress für erziehliche Knabenhandarbeit teilzunehmen wünschen, für den 11. Juni zu beurlauben sind.
5. Cassel, den 19. Mai 1892. Mitteilung eines Ministererlasses, wodurch wiederholt auf das Unwesen der Schülerverbindungen hingewiesen wird. S. VII, Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern. 3
6. Cassel, den 27. Mai 1892. Abschrift einer Ministerialverfügung, wonach den Lehrern, welche den am 7., 8. und 9. Juni zu Berlin abzuhaltenden Neuphilologentag besuchen wollen, für den 9. Juni Urlaub zu gewähren ist.
7. Cassel, den 13. Juni 1892. Abschrift einer Ministerialverfügung, wodurch genaue Angaben über den Betrieb des Turnunterrichts gefordert werden.
8. Cassel, den 27. Juni 1892. Das Kgl. Prov. Schulkollegium teilt einen Erlass des Herrn Ministers mit über die zur Beförderung des Studiums der neueren Sprachen in den Staatshaushalt- Etat pro 1892/93 eingestellten sechs Reisestipendien à 1000 Mk.
9. Cassel, den 2. Juli 1892. Mitteilung eines Ministerialerlasses, den Ausfall des Unter- richts bei grosser Hitze betreffend. Der Herr Minister empfiehlt den Leitern der höheren Lehr- anstalten die Beachtung der Weisungen, die von der städtischen Schuldeputation zu Berlin unter dem 4. April 1886 gegeben worden sind. Danach soll der Nachmittagsunterricht oder auch eine etwaige fünfte Vormittagsstunde stets ausfallen, wenn das hundertteilige Thermometer um 10 Uhr vormittags und im Schatten 25 Grad zeigt.
10. Cassel, den 20. Juli 1892. Das Kgl. Prov. Schulkollegium macht im Auftrage des Herrn Ministers auf die von dem Hof-Kunst- und Verlags-Institut von Otto Troitzsch in Berlin herausgegebenen Julius Lohmeyer'schen Wandbilder für den geschichtlichen Unterricht aufmerksam.
11. Cassel, den 12. September 1892. Das Kgl. Prov. Schulkollegium übersendet einen Erlass des Herrn Ministers, die Titel- und Rangverhältnisse der Leiter und Lehrer der höheren Unter- richtsanstalten betreffend, und verleiht zugleich allen ordentlichen wissenschaftlichen Lehrern der ihm unterstellten höheren Lehranstalten der Provinz Hessen-Nassau die Amtsbezeichnung„Oberlehrer“.
12. Cassel, den 20. September 1892. Mitteilung einer Ministerialverfügung, wonach Schülern bei Ausflügen bei der Benutzung von Turngeräten, auf deren Sicherheit nicht unbedingter Verlass ist, die gebotene Vorsicht dringend zu empfehlen, die Vornahme von Ubungen aber, die nach der Beschaffenheit solcher Geräte gefährlich werden könnten, überhaupt zu verbieten ist.
13. Cassel, den 22. September 1892. Mitteilung eines Ministerialerlasses, wonach Anträge auf Neueinführung von Büchern auch für das Schuljahr 1893/94 nicht zu stellen sind, da es in der Absicht der Unterrichtsverwaltung liegt, neue Lehrbücher für den Unterricht an höheren Schulen aus der Praxis herauswachsen zu lassen.
14. Cassel, den 29. September 1892. Ministerialverfügung, Schusswaffen in den Händen der Schüler betr. S. VII, Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.


