Jahrgang 
1892
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VI. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.

Die von der Schulgeld-Einnahme statutengemäss zum Erlass von Schulgeld verwilligte Summe, welche in diesem Jahre sich auf 3600 M. belief, ist auf nachstehende Weise zur Ver- wendung gekommen:

1. Für die Söhne städtischer Lehrer 1230 M.

2. Für Schüler, welche als dritte Brüder die Anstalt besuchen, 670 M.

3. Für bedürftige Schüler, welche sich durch Fleiss und gutes Betragen der Unterstützung durch Schulgeld-Erlass würdig gemacht haben, 1700 M.

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VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

a. Berechtigungen der höheren Lehranstalten.

Der Unterzeichnete erlaubt sich, die Eltern der Schüler auf folgende Bekanntmachungen desDeutschen Reichsanzeigers und Königl. Preussischen Staatsanzeigers, No. 294 vom 14. De- zember 1891, ganz besonders aufmerksam zu machen:

Deutsches Reich. Bekanntmachung.

In den Anforderungen an die Schulvorbildung für einzelne Zweige des Reichsdienstes treten die nachfolgenden Anderungen ein:

Die Reifezeugnisse der deutschen Ober-Realschulen werden als zureichende Erweise der Schulvorbildung anerkannt:

1) für die Annahwe von Civilanwärtern, welche als Posteleven in den Post- und Telegraphendienst eintreten wollen.

2) für die Prüfung und Anstellung im Schiffbau- und Maschinenbaufach der Kaiserlichen Marine.

Die Vorschriften über die Annahme und Anstellung von Anwärtern als Beamte im Post- und Telegraphendienst vom 1. Oktober 1882(§ 2, 1,§ 11 Absatz 1 und§ 12),

sowie

die Vorschriften über die Ausbildung, Prüfung und Anstellung im Schiffbau- und Maschinen- baufach der Kaiserlichen Marine vom 3. Januar 1890(§ 2 und§ 52) erhalten hiernach ihre Er- gänzung bezw. Berichtigung.

Die vorstehenden Bestimmungen treten mit dem 1. April 1892 in Kraft.

Berlin, den 12. Dezember 1891. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. von Boctticher.

Königreich Preussen.

Auf den Bericht vom 30. v. M. erteile Ich dem anbei zurückfolgenden Entwurf einer Be- kanntmachung, betreffend Anderungen in dem Berechtigungswesen der höheren preussischen Lehr- anstalten, hiermit Meine Genehmigung.

Neues Palais, den 1. Dezember 1891. Wilhelm R. von Caprivi. von Boetticher. Herrfurth. von Schelling. Freiherr von Berlepsch. Miquel. von Kaltenborn. von Heyden. Graf von Zedlitz. Thielen. An das Staats-Ministerium.