Jahrgang 
1882
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welcher seit dem Winterhalbjahre 1877/78 an der hiesigen Anstalt thätig gewesen war, aus seiner hiesigen Stellung aus, um eine Lehrerstelle zu Mayen in der Rheinprovinz zu übernehmen. Der- selbe hat sein hiesiges Amt mit Gewissenhaftigkeit verwaltet und der Anstalt treue Dienste geleistet.

8. An die Stelle des abgegangenen, Lehrers Groove trat kurz nach Beginn des Winter- semesters der Candidat des höheren Schulamts Rudolf Lohmann als wissenschaftlicher Hülfslehrer ein. Derselbe hat über seine früheren Lebensverhältnisse folgende Angaben gemacht: V

Geboren zu Hersfeld am 19. September 1857 als der Sohn des dortigen Reallehrers H. Lohmann besuchte er die Realschule seiner Vaterstadt bis Untersecunda und von da ab das Gymnasium daselbst. Ostern 1876 mit dem Zeugnisse der Reife entlassen widmete er sich, nach einem anderthalbjährigen Studium der Mathematik auf den Uni- versitäten Bonn und Strassburg, von Herbst 1877 an dem Studium der neueren Sprachen auf den Universitäten Lüt- tich in Belgien und Strassburg, an weſch letzterer Hochschule er im Februar 1881 die wissenschaftliche Prüfung pro facultate docendi bestand.

9. Die Weihnachtsferien begannen am 23. Dezember 1881 und dauerten bis züm 8. Januar 1882.

10. Am 22. März 1882 wurde das hohe Geburtsfest Seiner Majestät des Kaisers und Königs Wilhelm durch einen Schulactus, bei welchem der Reallehrer Knoop die Festrede hielt, feierlich begangen.

11. Mit Schluss des Schuljahres scheidet der bisherige wissenschaftliche Hülfslehrer Dr. P. Altmann aus seiner hiesigen Stellung, um als ordentlicher Lehrer an die höhere Bügerschule zu Wriezen überzugehen. Derselbe hat mit anerkennenswertem Erfolge und in strenger Pflichtbeflissen- heit alle seine Dienstobliegenheiten erfüllt und durch sein gründliches Wissen die Anstalt, welcher er leider nur kurze Zeit angehörte, zu Dank verpflichtet.

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C. Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Ministerial-Verfügung vom 31. März 1881, J.-Nr. 1119, G. III, mitgeteilt Cassel, 14. April 1881 S. 7501, die Herbeiführüng eines gleichmässigen Verfahrens in der Schreibweise mehrstelliger Zahlausdrücke betreffend.

2. Ministerial-Verfügung vom 9. Mai 1881, J.-Nr. 648, U. II, mitgeteilt Cassel, 16. Mai 1881 S. 2311, betreffend die Erfordernisse für das Nachsuchen um die Berechtigung zum einjährig- freiwilligen Militärdienst insbesonderr die Beibringung eines Unbescholtenheitsattestes.

3. Ministerial-Verfügung vom 17. Mai Nr. 1325, G. III, U. II, mitgeteilt Cassel, 24. Mai S. 2491, den Eintritt verheirateter Lehrer in die allgemeine Wittwen-Verpflegungs-Anstalt betreffend.

4. Ministerial-Verfügung vom 16. Juni. Nr. 1899, Bestimmung, betreffend die Fürsorge der Lehrer für ihre dereinstigen Wittwen.

5. Verfügung des Königl. Prov.-Schulcollegiums zu Cassel, vom 24. August Nr. 3799, wo- nach bei den Censuren über Pleiss und Betragen im Abgangszeugnisse nicht das letzte Semester allein, sondern auch die frühere Zeit in Betracht gezogen werden soll.

6. Ministerial-Verfügung vom 9. September, Nr. 7571, Cassel, 26. September, S. 4126, wo- rin die neue Schulbank-Costruktion von Heinr. Vandenesch in Eupen empfohlen wird.

7. Verfügung des Königl. Provinzial-Schulcollegiums in Cassel vom 24. November, J.-Nr. 5529, praktische Winke für das Verhalten des Lehrers im Unterricht enthaltend.

8. Ministerial-Verfügung vom 27. October 3028 M. 5729 U. I. Besteuerung stempelpflichtiger Urkunden betreffend.