B. Zur Chronik der Anſtalt.
Im Laufe des vorigen Jahres wurde das Patronatsverhältnis der Realſchule in der Weiſe geregelt, daß die Stadt Hanau die Anſtalt vom 1. Januar 1872 an als ſtädtiſche höͤhere Schule vom Staat über⸗ nahm und das Patronatsrecht über dieſelbe erhielt. Das Curatorium der Anſtalt wurde durch Verfügung vom 5. November v. J. beſtätigt und conſtituirte ſich den 27. November. Die Mitglieder deſſelben ſind: Der Herr Oberbürgermeiſter Caſſian, Herr Fabricant Grobe als Stadtrathsmitglied, Herr Fabricant Karl Jung als Mitglied des Bürgerausſchußes, Herr Fabricant H. F. Ziegler, Herr Fabricant J. F. Zimmer⸗ mann, Herr Schulinſpector Junghenn, und der Realſchul⸗Director Dr. Herwig.
Eine Folge dieſer Aenderung des Patronatsverhältniſſes war die von der ſtädtiſchen Behörde gewünſchte, von einem Theil der Bürgerſchaft jedoch, ſowie von dem Lehrercollegium als ein Rückſchritt bedauerte Streichung der lateiniſchen Sprache aus dem Lehrplan der Anſtalt. Dieſe Maßregel wurde an Oſtern 1872 zunächſt in den beiden Unterklaſſen, Sexta und Quinta, vollzogen und ſoll in den folgenden Klaſſen ſucceſſive durchgeführt werden, ſo daß an Oſtern 1876 dieſer Unterrichtsgegenſtand aus dem Lehrplan vollends ent⸗ fernt ſein wird. Der Erlaß des Königlichen Provinzial⸗Schul⸗Kollegiums vom 26. März v. J., durch welchen dieſe Veränderung des Lehrplans genehmigt wird, lautet:
„Nachdem die ſtädtiſchen Behörden wiederholt für die Ausſchließung des lateiniſchen Unterrichts von „dem Lehrplan der dortigen Realſchule ſich ausgeſprochen, auch gegen die Beibehaltung deſſelben als eines „facultativen Lehrgegenſtandes ſich erklärt haben, haben wir auf Grund der Verfügung des Herrn Miniſters „der geiſtlichen, Unterrichts⸗ und Medicinalangelegenheiten vom 26. Juli v. J. genehmigt, daß von Oſtern „dieſes Jahres ab der lateiniſche Unterricht zunächſt in Sexta und Quinta, Oſtern 1873 in Quarta und „ſo ſucceſſive weiter in Wegfall komme.“
In Folge der Verſetzung der Schüler an Oſtern v. J. wurde die Sexta auf die normale Schülerzal reduziert, die Quinta dagegen wuchs ſo an, daß auf dieſer Stufe eine Parallelkaſſe nothwendig wurde. Durch Erlaß vom 5. April genehmigte das Königl. Provinzial⸗Schul⸗Kollegium, daß proviſoriſch für das bevor⸗ ſtehende Schuljahr eine Parallelklaſſe in der Quinta ſtatt der bisherigen in der Sexta gebildet und der Kandidat Ruhl auch ferner mit dem betreffenden Unterricht beauftragt werde.
Auch in der 3. Vorſchulkaſſe ſtieg an Oſtern d. J. die Schülerzahl bis auf 74; daher wurde auch dieſe von Oſtern bis Michaeli in getrennten Abtheilungen unterrichtet, von Michaeli an in 2 Parallel⸗ klaſſen geſchieden und mit dem Unterricht einer derſelben Schulamtscandidat Bomm beauftragt.
Herr Heinrich Bomm iſt geboren zu Battenhauſen den 23. Juli 1850. Vom Jahr 1867— 1870 im Seminar zu Schlüchtern vorbereitet, trat er im September 1870 in den Schuldienſt ein und war zuerſt in Dalherda, dann in Gewißenruhe bis zum 1. October 1872 angeſtellt.
Weitere vom Königlichen Provinzial⸗Schulkollegium erlaßene Verfügungen:
Vom 10. April. Der Director wird ermächtigt, auf den Wunſch des Lehrer⸗Kollegiums, zum Zwecke des Befuchs der diesjährigen Verſammlung deutſcher Philologen und Schulmänner in Leipzig, die Pfingſt⸗ woche zu Ferien zu beſtimmen und die Sommer⸗ oder Herbſtferien dafür um eine Woche zu verkürzen.


