Jahrgang 
1915
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Schüler der oberen Klassen von ihren Eltern die Erlaubnis zum Rauchen haben, so ist dies doch

von seiten der Schule auf der Straße nicht gestattet.

8. Berufswahl. Eine Mitteilung des Architekten-Vereins zu Berlin vom 8. Mai 1914 ent- hält eineWarnung vor dem Berufsstudium des Hoch- und Ingenieurbaufachs, deren kurze Begründung wir hier aufnehmen.Zum vollgültigen akademischen Studium mit Einschluß der Diplom-Vor- und Hauptprüfung sind erfahrungsgemäß etwa fünf Jahre erforderlich, zur Ahlegung der großen Staatsprüfung im Baufache sind an Ausbildungs- und Vorbereitungszeit weitere vier Jahreé aufzuwenden. In der staatlichen Beamtenlaufbahn hat alsdann der neuernannte Regierungs- baumeister, wenigstens bei den zurzeit in der preubischen allgemeinen Bauverwaltung herrschenden Anstellungsverhältnissen, etwa 1 bis 1 ½ Jahre bis zur Einberufung und etwa neun Jahre bis zur etatmäßigen Anstellung zu warten.

9. Stiftungen. Der wohlwollenden Beachtung der Eltern unserer Schüler seien die bei der Jahrhundertfeier der Schule im Jahre 1913 begründeten Stiftungen empfohlen; erstens die Jubiläums- stiftung, deren Erträgnisse dazu verwendet werden sollen, Schülern der Klassen Obertertia bis prima Beihilfen zu gewähren für Wanderungen und Reisen nach solchen Gegenden des Vaterlandes, die durch Vergangenes und Gegenwärtiges die Jugend anzuregen und zu fördern geeignet sind, und zweitens diePrämienstiftung 1913%, aus der Schülern, die besonderes Interesse und Verständnis für Geschichte zeigen, alljährlich ein wertvolles Werk als Prämie verliehen werden soll.

10. Der Vormittagsunterricht beginnt im nachsten Schuljahre, im Sommer und Winter, um S8, der Nachmittagsunterricht um 2 ½ Uhr.

11. Sprechstunden des Direktors und der Lehrer.

a) Der Direktor ist an den Schultagen von 11 ½ 12 ½ im Schulhause zu sprechen. b) Jeder Schüler ist in der Lage, seinen Eltern die Sprechstunden der einzelnen Lehrer anzugeben.

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