Jahrgang 
1915
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VI. Mitteilungen für die Schüler und deren Eltern.

1. Wir empfehleu der Aufmerksamkeit der Eltern wiederholt folgende Sätze aus dem Er- lasse des Herrn Ministers vom 14. Juli 1908 U II Nr. 2153 U III B. M.(mitgeteilt durch Ver- fügung des Kgl. Provinzial-Schulkollegiums vom 17. Juli 1908 S. 9801) über die Befreiung vom Turnunterricht:

Neuerdings ist die Wahrnehmung gemacht worden, dab die Prozentsätze der am Turnunterricht nicht teilnehmenden Schüler bei einer Reihe höherer Lehranstalten wieder steigen und zumteil bereits eine auffallende Höhe erreicht haben. Danach scheint es als ob nicht überall das rechte Interesse für die Förderung der lehrplanmäßigen körper-

lichen Uibungen betätigt würde.....

Der Herr Minister bemerkt dann, daß eine Befreiung vom Turnunterrichte nur dann aus- zusprechen ist, wenn wirkliche Leiden nachgewiesen werden, bei denen eine Verschlimmerung durch das Turnen zu befürchten ist. Weiter Schulweg, Bleichsucht. Muskelschwäche, Rachenkartarrh und ähnliche Dinge können nicht als ausreichende Gründe für die Befreiung erachtet werden.

2. Der Verfügung des Königl. Provinzial-Schulkollegiums vom 29. April 1909, S. 5571, gemäß machen wir hierdurch die Schüler und ihre Eltern wiederholt auf die Bestimmungen über die Erwerbung des Berechtigungsscheines zum Einjährigen-Freiwilligendienst aulmerksam, von denen namentlich folgende zu beachten sind:

a) Die Berechtigung wird am besten gleich nach der Vollendung des 17. Lebensjahres bei

der Prüfungs-Kommission für Einjährig-Freiwillige in Cassel nachgesucht.

b) Dem Gesuche sind die auf der Rückseite der Zeugnisse bezeichneten Nachweise beizufügen.

3. Unter Hinweis auf den unter den Verfügungen allgemeineren Inhalts unter Nr. 23 ab-

gedruckten Erlaß des Herrn Ministers s. S. 10) richten wir an die Familien der- jenigen unserer Schüler, die als Kriegsfreiwillige eingetreten sind, die Bitte, die dort erwähnten Feldpostbriefe in Abschrift an die Schule gelangen zu lassen.

1. Schund- und Schmutzliteratur, Kinematographentheater.

Der Minister der geistlichen und Unterrichts- Berlin Ws, den 21. September 1912. Angelegenheiten.

U II Nr. 208841.

Die Gefahren, die durch die überhand nehmende Schundliteratur der Jugend und. damit der Zukunft des ganzen Volkes drohen, sind in den letzten Jahren immer mehr zutage getreten. Neuerdings hat sich wieder mehrfach gezeigt, daß durch die Abenteurer-, Gauner- und Schmutzgeschichten, wie sie namentlich auch in einzelnen illustrierten Zeit- schriften verbreitet werden, die Phantasie verdorben und das sittliche Empfinden und Wollen derart verwirrt worden ist, daß sich die jugendlichen Leser zu schlechten und selbst gerichtlich strafbaren Hlandlungen haben hinreiben lassen. Die Schule hat es auch bisber nicht daran fehlen lassen, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln dieses Ubel zu bekämpfen und alles zu tun, um bei den Schülern und Schülerinnen das rechte Verständnis für gute Literatur, Freude an ihren Werken zu wecken und dadurch die sittliche Festigung in Gedanken, Worten und Taten herbeizuführen. In fast allen Schulen finden sich reichhaltige Büchereien, die von den Schülern und Schülerinnen Kostenlos benutzt werden können. Aber die Schule ist machtlos, wenn sie von dem Elternhause nicht ausreichend unterstützt wird. Nur wenn die Eltern in klarer Erkenntnis der ihren Kindern drohenden Gefahren und im Bewußtsein ihrer Verantwortung die Lese- stofte ihrer Kinder, einschließlich der Tagespresse sorgsam überwachen, das versteckte