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Rumpfübungen. III. Stabübungen: Erweiterung in den Übungen des Stabwindens. Hieb, Stoß, Deckung. Liegestützübungen Obungen mit gegenseitiger Unterstützung. Keulenübungen einfacher Art. IV. Geräte wie vorher und Sturmhochsprung.
Ober-Sekunda. Unter- und Ober-Prima. I. Ordnungsübungen: Gelegentliche Wieder- holung. II. Ilandgeräteübungen: Schwierigere Ubungsfolgen. Keulenübungen: Arm- und Hand- kreise. III. Geräte wie vorher.
Auf allen Stufen wurden geübt: 1. Spiele, bevorzugt Schlagball ohne Einschenker und Kampfspiele in den oberen Klassen. 2. l'bungen in langsamer Ausführung. 3. Ubungen mit Atem- führung. 4. Schnelligkeits- und Gewandtheitsübungen. 5. Schnellauf und Dauerlauf, letzterer mit erhöhter Zeitdauer in den aufsteigenden Klassen, bis zu 20 Minuten. Lohfink.
Turnspiele. Während der Sommermonate wurden an den Mittwoch- und Samstagnach- mittagen von 4—6 Uhr Turnspiele abgehalten, an denen durchsehnittlich 70— 80 Schüler teilnahmen.
Schwimmen. In der nachfolgenden Zusammenstellung ist die Zahl der Freischwimmer der einzelnen Klassen und dahinter in Klammern die Schülerzahl der Klassen angegeben. 0 1. 10 (10), U I. 16(22), 0 II. 18(22), U Ila 14(37), U IIb 23(38), 0 IIIa 20(27), 0 IIIb 12(27), U IIIa 13(33), U IIIb 9(28), IVa 6(36), IVb 18(41), Va. 7(35), Vb 1(36). In VIa und. VIb waren keine Freischwimmer.
Rudern. I. Die Ruderriege der Oberrealschule wurde im Anfang des Sommersemesters 1913 gegründet. II. Sie bezweckt, das Schulturnen dureh Rudern zu ergänzen und zu erweitern, um den Schülern nach geistiger Arbeit körperliche Erholung und Kräftigung zu bieten. III. Obmann der Ruderriege ist ein Mitglied des Lehrerkollegiums(Zur Zeit Prof. Dr. Arendt). IV. Zum Eintritt in die Ruderriege sind nur die Schüler der Secunda und Prima berechtigt. Die eintretenden Schüler haben a) Die sehriftliche Erlaubnis des Vaters oder seines Stellvertreters beizubringen, b) den Nachweis zu liefern, daß sie schwimmen können. V. Der Eintritt kann jederzeit im Sommer- halbjahr erfolgen, ebenso der Austritt. Die An- und Abmeldungen nimmt der Obmann entgegen. V’. Die Ruderriege rudert bei der Hanauer Rudergesellschaft 1879, deren Ruderordnung für die Schüler sinngemäbe Anwendung findet. Den Anordnungen der Vorstandsmitglieder der Hanauer Rudergesellschaft haben die Schüler Folge zu leisten. Etwaige Beschwerden sind bei dem Obmann anzubringen. VII. Der Jahresbeitrag beträgt Mk. 10.— und ist beim Eintritt in die Riege an den Obmann zu entrichten. VIII. Die Schüler wählen aus ihrer Mitte Vertrauensmänner, deren On- ordnungen sie sich zu folgen verpflichten und die das Bootsmaterial verwalten. IX. Es steht den Mitgliedern der Ruderriege frei, den Ruderbetrieb unter sich noch genauer zu regeln, z. B. kleinere Strafen für Zuspätkommen oder Fehlen bei einer vorher verabredeten Bootsfahrt festzusetzen, etc. Uber die Verwendung des so einkommenden Geldes bestimmen die Mitglieder der Riege. Doch darf dasselbe nur zu Ruderzwecken verwandt werden. Über die Verwendung haben sie dem Ob- mann Rechnung zu legen.
Bemerkung: Auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses waren 16 Schüler für längere Zeit vom Turnen befreit.
Die gemäß des Ministerial-Erlasses vom 13. Juni 1910(U III. B. 6339. U III. A. U III. U II, mitgeteilt durch Verfügung des Königl. Provinzial-Schulkollegiums vom 7. Juli 1910, S. 9441) eingeführten Freiübungen zur Ver- hütung der nachteiligen Folgen des anhaltenden Sitzens wurden täglich in der Pause zwischen der 4. und 5. Stunde im Schulhofe unter Leitung des Turnlehrers vorgenommen. Alle Schüler, mit Ausnahme der vom Turnen befreiten, nahmen daran teil.


