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I. Auf folgende Fortbildungskurse wurde aufmerksam gemacht: Naturwissenschaftlicher Perienkursus in Frankfurt a. M. vom 3. bis 15. Oktober 1910;
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6.
II. Verfügungen des Königl. provinzial-Schulkollegiums.
Archäologischer Ferienkursus in Bonn und Trier vom 17. bis 25. Mai 1910; Englischer Ferienkursus in Göttingen vom 1. bis 13. August 1910;
IIygienischer Fperienkursus daselbst vom 10. bis 15. Oktober 1910; Naturwissenschaftlicher Perienkursus in Berlin vom 4. bis 15. Oktober 1910; Fortbildungskursus für Gesanglehrer in Köln in der ersten Hälfte des Oktober 1910.
II. Der Bücherei wurden überwiesen:
1.
3 3.
4.
Führer durch die deutsche Unterrichtsausstellung auf der Weltausstellung in Brüssel; Bibliothekskatalog der deutschen Unterrichtsausstellung auf der Weltausstellung in Brüssel; Jahrbuch für Volks und Jugendspiele(19. Jahrgang);
Geschichte der Königl. Preuß. Akademie der Wissenschaften.
III. Zur Anschaffung für die Bücherei wurden empfohlen:
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Um Rhein und Reich“ von Blümlein(Schülerbibliothek;
Das Jahrbuch für Deutschlands Seeinteressen(Jahrgang 1910);
Deutscher Kolonialatlas und die Kiepertsche Wandkarte der deutschen Kolonien; Reliefkarte der Provinz Hessen-Nassau von C. Eimer;
Deutsche Seebücherei aus dem Verlage von St. Geibel in Altenburg.
IV. Verfügungen allgemeinen Inhalts:
1.
2
—.
Ministerialerlaß inbetreff des Kampfes gegen die Schund- und Schmutzliteratur(8. 2451 v. 3. 6. 10);
Ministerialerlab betreffend die„Société d'Echange international des Enfants et des jeunes Gens“ in Paris.— Stadtschulrat Dr. Karl Michaelis-Berlin vermittelt den Austausch französischer, englischer und deutscher Kinder während der Ferien, aber auch für längere Zeit(S. 8551 v. 7. 6. 10);
3. Ministerialerlaß inbetr. einer an der Realschule zu Windhuk zu besetzenden Stelle
(S. 9718 v. 24. 6. 10); desgl. Ministerialerlaß wegen einer an der deutschen Schule in Rom zu besetzenden Stelle(S. 6604 v. 4. 5. 10);
Alinisterialerlaß, wonach in Zukunft an der Marineschule von den Abiturienten aller
Schulgattungen eine besondere Eintrittsprüfung im Englischen abzulegen ist(S. 11 125 v. 3. 10. 10);
Ministerialerlaß: Die Buchhändler sind rechtzeitig ſiber die eingelührten Schulbücher zu benachrichtigen(S. 10533 v. 15. 7. 10);
Ministerialerlaß: Als fremdsprachlicher Aufsatz in der Reifeprüfung kann auch
eine sogen. freie Arbeit gelten, deren Gegenstand entweder eine einfache Aulgabe aus dem Anschauungskreise und der Erfahrung der Prüflinge oder ein zweimal vorgelesener deutscher Text sein kann(S. 14082 v. 17. 10. 10).
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