Jahrgang 
1910
Einzelbild herunterladen

16

20. Mohr, Karl. 28. Schleibner, Hans. Vorschulklasse 3. 7. Marschall, Hleinrich. 21. Nickel, Walter. 29. Schneider, Hans. 8. Schäfer, Franz. 22. Perret, Robert. 30. Schönmann, Karl. 1. Bechtel, Philipp. 9. Schäfer, Gustav. 23. Pfersdorf, Richard. 31. Schönmeyer, Heinrich, 2. Bernges, Heinz. 10. Schang, Karl. 24. Ramelow, Klaus, Rückingen. 3. Canthal, Fritz. 11. Schmidt, Simon. 25. Reppel, Eduard. 32. Schraub, Willi. 4. Geibel, Walter. 12. Warner, Ronald. 26. Rohde, Karl. 33. Weidert, Bernhard. 5. Herget, Erik. 27. Rüttgers, Jakob. 34. v. Vopelius, Ferdinand. 6. Klumker, Hermann.

VI. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.

Im Schuljahre 1909/10 ist das Schulgeld teilweise oder gänzlich erlassen worden:

1. Für 4 Söhne städtischer Lehrer und Beamten im Betrage von..... Ak. 475. 2. Für 25 bedürftige Schüler, die sich durch Fleiß und gutes Betragen der Unter- stützung würdig gezeigt haben, im Betrage von.......... Alk. 2289.75

VII. Mitteilungen für die Schüler und deren Eltern.

1. Wir empfehlen der Aufmerksamkeit der Eltern folgende Sätze aus dem Erlasse des Herrn Ministers vom 13. Juli 1908 U II Nr. 2153 U III B. M.(mitgeteilt durch Verfügung des Kgl. Pro- vinzial-Schulkollegiums vom 17. Juli 1908 S. 9801) über die Befreiung vom Turnunterricht:

Neuerdings ist die Wahrnehmung gemacht worden. dab die Prozentsätze der am Turnunterricht nicht teilnehmenden Schüler bei einer Reihe höherer Lehranstalten wieder steigen und zum Teil bereits eine auffallende Höhe erreicht haben. Danach scheint es, als ob nicht überall das rechte Interesse für die Förderung der lehrplanmäbßigen körper- lichen Ubungen betätigt würde..... 4

Der Herr Minister bemerkt dann, daß eine Befreiung vom Turnunterrichte nur dann aus- zusprechen ist, wenn wirkliche Leiden nachgewiesen werden, bei denen eine Verschlimmerung durch das Turnen zu befürchten ist. Weiter Schulweg, Bleichsucht, Muskelschwäche, Rachenkatarrh und ähnliche Dinge können nicht als ausreichende Gründe für die Befreiung erachtet werden.

2. Der Verfügung des Königl. Provinzial-Schulkollegiums vom 29. April 1909, S. 5571, ge- mäß machen wir hierdurch die Schüler und ihre Eltern auf folgende Bestimmungen über die Führungszeugnisse bei Erwerbung des Berechtigungsscheines zum Einjährig-Freiwilligendienst aufmerksam