Weiter schenkten: IV. Geschenke von Schülern:
3. Herr Bijouteriefabrikant Zwernemann: ge XName des Schülers Geschenk diegenen Schwefel von Girgenti.
4. Herr Apotheker Wernher: Samen von Strophantus hispidus und ein Stück Opium.
5. Herr Oberlehrer Dr. Ankel: a) Hartmann und Ruhsam, Rechenbuch für Stadt- und Landschulen in 6 Heften; b zwei Stücke Solnhofer Schiefer mit Fischabdrücken.
6. Stadt Hanau: a) Schroeter, Für unser Heim; b) Bericht über die Verwaltung und den*. Stand der Gemeindeangelegenheiten für die„, 4 3 30)stafriba. Rechnungsjahre 1900 bis 1902. 8. Berberich 1 IIIb. hin Kupferkessel.
7. Herr C. Puth, Elektrotechniker: 1 Nernst- E. Füller IVb. Eine Süge vom Sägerochen.
8. Simon IVb. Desgleichen.
K. Voutravers IVb. Eine Laterne.
.Stettner Va. Eine Ringelnatter.
Th. Lamy Vb. Käüfer und Edelsteine.
0. Rousselle Vb. Eine alte Axt.
K. Müller VI. Mammutknochen.
II. Schulz V. 1b. Ein Seepferdchen.
K. Seyb U I. 3 mathematische Zeichnungen.
A. Hoppe U II. Ein Leitfossil aus dem Stein- kohlenschiefer.
G. Berk U IIn. Mineralien aus Bieber.
E. Backes O IIIla. Eine Schleiereule und ein Müusebussard.
K. Bnader O IIIb. Eine Ollampe.
L. Oppmar 0 IIIb. Eine Karte von Deutsch-
Lampe, Modelle von Fassungen, Siche- rungen, Unterbrechungen, Isoliermaterial.
8. Herr Ehrenfeldhüter Vollert: einen großen Würger und einen Sperber.
9. Herr Förster Frischkorn zu Horbach(Kr. Gelnhausen): einen Dachs.
10. Herr Kaufmann Illeine: Buch der Ertin- dungen, 6 Bünde.
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VI. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.
Im Schuljahr 1903/04 ist teilweiser oder vollständiger Schulgelderlaß gewährt worden:
1. Für 10 Säöhne städtischer Lehrer und Beamten im Betrage von.... Mk. 1260.— 2. Für 17 bedürftige Schüler, die sich durch Fleiß und gutes Betragen der Unter- stützung würdig gezeigt haben.. 2.......„ 1487.67
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VII. Mitteilungen für die Schüler und deren Eltern.
Bestimmungen über die Versetzung der Schüler an den hoheren hehranstalten.
§ 1. Die Unterlagen für die Versetzung bilden die im Laufe des Schuljahres abgegebenen Urteile und Zeugnisse der Lehrer, insbesondere aber das Zeugnis am Schlusse des Schuljahres.
„ § 2.
Dyem Direktor bleibt es unbenommen, die Unterlagen noch durch mündliche Befragung und nätigenfalls auch durch sehriftliche Arbeiten zu vervollständigen. Diese Ergänzung der Unterlagen bildet bei der Versetzung nach Obersekunda die Regel, von der nur in ganz zweifellosen Fällen abgesehen werden dart.
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