Jahrgang 
1929
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2. Erkrankt ein Schüler, ſo haben die Elter die Poſt) dem Klaſſenlehrer Anzeige zu machen. B.

n möglichſt am erſten Tage(gegebenenfalls durch ei Wiederaufnahme des Schulbeſuchs iſt, falls die

Verſäumnis länger als zwei Tage gedauert hat, eine zweite Beſcheinigung über die Art und Dauer der Krankheit vorzulegen. Auf Verlangen iſt eine ärztliche Beſcheinigung beizubringen.

3. Verſäumniſſe anderer Art erfordern die vorher einzuholende Genehmigung des Klaſſenlehrers, gehen ſie über einen Tag hinaus, diejenige des Direktors. Urlaub im Anſchluß an die Ferien iſt ſtets bei dem Direktor zu beantragen. In der Regel wird er nur auf Grund

eines ärztlichen Zeugniſſes gewährt.

4. Abmeldungen ſind von den Eltern Monats zu erſtatten. Geht die Abmeldung ſpäte

Monat zu entrichten.

ſchriftlich dem Direktor bis zum letzten Tage des r ein, ſo iſt das Schulgeld auch für den folgenden

5. Falls Eltern ihren Kindern Privatunterricht erteilen laſſen wollen, ſo iſt vorherige

Rückſprache mit dem Klaſſenlehrer erwünſcht.

6. Wirtshäuſer, Konditoreien uſw. in der Stadt und ihrer näheren Umgebung dürfen Schüler nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten beſuchen. Eine Ausnahme machen die Schüler der Prima, denen der Beſuch beſtimmter Wirtſchaften geſtattet iſt.

7. Sämtliche Lehrer haben Sprechſtunden angeſetzt, in denen ſie auch ohne vorherige Anmeldung zu ſprechen ſind. Vorherige Anmeldung iſt aber dann erwünſcht, wenn die Eltern ſolche Erkundigungen einziehen wollen, für die ſich der Klaſſenlehrer mit anderen Lehrern vorher beſpre⸗ chen muß. Über Verſetzung oder Zeugniserteilung können in den letzten vier Wochen vorher Aus⸗

künfte nicht mehr erteilt werden.

8. Für die Verſetzung gilt nach§ 6 der im vorigen Jahresbericht abgedruckten Beſtimmungen die Verſchrift, daß bei zweifelhaften Leiſtungen die Eltern mindeſtens ein Vierteljahr vorher auf die Möglichkeit des Zurückbleibens hingewieſen werden müſſen. Ein ſolcher Hinweis wird, wo es nötig ſcheint, ſchon in das Herbſtzeugnis geſetzt; er wird dann im Weih⸗ nachtszeugnis nicht wiederholt. Die Eltern, die Weihnachten eine Beſtätigung haben wollen, ob noch Verſetzungsgefahr beſteht, müſſen den Klaſſenleiter in der Sprechſtunde aufſuchen.

Hanau, im März 1929.

Dr. W. Gaede.

Anhang. 2. Nachrichtenblalt des Vereins der Freunde und Förderer der Hohen Landesſchule Hanau. Vereinsbericht.

Der im Sommer des Jahres 1927 ins Leben ge⸗ rufeneVerein der Freunde und Förderer der Hohen Landesſchule hatte ſeine erſte Zuſammen⸗ kunft am 11. Juni 1928 im Bürgerverein. Die An⸗ weſenheitsliſte weiſt 40 Namen auf. Wir hoffen, daß die Zahl der Teilnehmer in jedem Jahr wächſt (ſiehe unter Mitteilung Nr. 5). Der Verein hat durch ſeinen Ausſchuß im vergangenen Jahre ſchon eine eifrige Tätigkeit entfaltet. Es wurden ver⸗ ſchiedene Sitzungen abgehalten(die beiden letzten am 21. 12. 28 bzw. 12. 3. 29), die unten abge⸗

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druckten Satzungen aufgeſtellt und vor allen Dingen über finanzielle Unterſtützung im einen oder andern Falle der Hauptbeſtimmung des Vereins ent⸗ ſprechend beraten. So gab die Kaſſe einen Zu⸗ ſchuß zu den Koſten des Wegſcheideaufenthaltes der Quarta, des wahlfreien engliſchen, des Werkunter⸗ richts und des Turnunterrichts der Mädchen. Einigen Schülern wurden Wanderunterſtützungen gewährt und ſchließlich Bücher⸗Prämien beſchafft, die am Jahresſchluß verteilt wurden. Insgeſamt wurden im Sinne von§ 2a nahezu 400. Mk. ausgegeben.