vorher beſprechen muß. In den letzten 4 Wochen vor der Verſetzung oder Zeugniserteilung können Auskünfte hierüber nicht mehr erteilt werden. 3—
b Beſonderes.
Es iſt ſeit längerer Zeit üblich, daß Eltern ihre Kinder während der Zeit des Konfirmanden⸗ Unterrichts vom Religionsunterricht befreien laſſen. Mit der Geltung der neuen Lehrpläne wird das ohne erheblichen Schaden für die betreffenden Schüler nicht mehr möglich ſein, da der Aufbau des Lehrplanes den Fortfall eines Jahresſtoffes nicht mehr zuläßt. Die Eltern werden daher dringend gebeten, ihre Kinder am Religionsunterricht auch in dieſer Zeit teilnehmen zu laſſen.
Am Schluſſe des Schuljahres werden wir eine Ausſtellung von Zeichenarbeiten der Schüler im Zeichenſaal veranſtalten, zu der wir die Eltern herzlich einladen. Sie kann beſichtigt werden:
am Samstag, den 27. März 1926, nachmittags von 2—6 Uhr Sonntag, den 28. März 1926, von 9—1 Uhr Montag, den 29. März 1926, nachmittags von 2—6 Uhr.
Hanau, im März 1926.
Zeller.


