12. Sämtliche Lehrer haben beſümmte S waan. nden angeſetzt, in denen
vorherige Anmeldung zu ſprechen ſind. Vor 4 üdung iſt aber dann erwfnict.
Eltern, ſolche Erkundigungen einziehen für
vorher beſprechen muß In den letzten 4 Wochen v vor der Verſetzung oder Zeugnis
Auskünfte hierüber nicht mehr erteilt werden. Es wird von den Eltern erwartet, daß ſie die Anordnungen der Scue verſ
(Miniſterial⸗Erlaß vom 21. Dezember 1922—(UII 6070 UII W 1). Hanau, im Juni 1925.
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