Jahrgang 
1925
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V. Verſchiedenes.

a Amwandelung der Anſtalt.

Am 4. März 1924 war dem Herrn Anterrichtsminiſter eine von über 500 Bürgern gezeichnete

Detition überreicht worden, welche die dringende Bitte ausſprach, entſprechend den Wänſchen des Lehrerkollegiums, der Elternſchaft und weiter Kreiſe der Bürgerſchaft der Anſtalt einen humaniſtiſchen Zweig zu erhalten. Auf dieſe Petition ging unter dem 24. Dezember 1924 folgender Beſcheid vom Provinzialſchulkollegium ein:

Der Herr Miniſter hat ſich in einem Erlaß vom 15. d. Mts. UII 6507 1 auf den Standpunkt geſtellt, daß es unter den obwaltenden Verhältniſſen unmöglich iſt, dem ſtaatlichen Gomnaſium einen humaniſtiſchen Zweig zu erhalten, daß es vielmehr zur Zeit nur eine Löſung gibt, die den örtlichen Verhältniſſen und Wünſchen ſoweit wie möglich Rechnung trägt, nämlich die, daß die Oberrealſchule in Hanau als mathematiſch⸗naturwiſſen⸗ ſchaftliche Anſtalt und zwar künftig ohne Gabelung erhalten bleibt und daß die ſtaatliche Anſtalt in ein Reform⸗Realgomnaſium umgewandelt wird, das der vorwiegend ſprachlichen Schulung dient.

Durch dieſen Erlaß iſt die Frage der Anſtaltsform vorläufig entſchieden. 1

b Schulgebäude. Als Schulgebäude dient ſeit dem Brande des früheren Anſtaltsgebäudes im Jahre 1912 das

alte Landgericht, welches von der Stadt mietweiſe zur Verfügung geſtellt wurde. Die unſer Schul⸗ 41 leben einengenden Mängel dieſes Gebäudes ſind bekannt und oft beklagt. Die Klaſſenräume ſind

z. T. zu klein und nicht genügend belichtet. Die Räume für den Phoſikunterricht, den Zeichen⸗ und Geſangunterricht ſind unzureichend. Die Sammlungen ſind ſo eng untergebracht, daß ſie nicht zweckmäßig benutzt werden können. Eine Aula fehlt. Anſere Schulfeiern mußten in der Aula der Oberrealſchule und Eberhardſchule gehalten werden. Dieſe Schwierigkeiten wuchſen im Berichtsjahre infolge der in den unteren und mittleren Klaſſen zunehmenden Schülerzahl bis an die Grenze des Erträglichen. Zu unſerer großen Freude dürfen wir hoffen, in wenigen Monaten den Neubau zu beziehen, in dem wir hogieniſch und unterrichtlich allen modernen Anforderungen genügende Räume erhalten werden und in dem unſer Schulleben ſich in ganz anderer Weiſe wie bisher wird entfalten können.

c Beſondere Einrichtungen im äußeren und inneren Schulbetrieb. Neuerungen.

Oſtern 1924 trat die Neuordnung des höheren Schulweſens in Kraft. Zu⸗ nächſt brachte ſie die 30⸗Stunden⸗Woche, d. h. ſie beſchränkte den pflichtmäßigen Anterricht, abgeſehen von dem Spielnachmittag, auf 6 5 Vormittagſtunden. Die Herabſetzung der Stundenzahl be⸗ deutet eine Entlaſtung der Schüler zu Gunſten ihrer geſundheitlichen Förderung.

Wichtiger iſt die Verteilung der Stunden auf die einzelnen Fächer. Die Lehrplan⸗Reform geht von der Tatſache aus, daß es bei der Differenzierung unſerer heutigen Kultur nicht mehr möglich iſt, ihren Geſamtgehalt in einem Bewußtſein zu vereinigen. Sie läßt daher das Ideal einer allgemeinen Bildung fallen. Die Einheit des Schulweſens wird nicht mehr in einer heute

unmöglichen Allgemeinbildung geſucht, ſondern in der Pflege des nationalen Bildungsgutes, als

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