Jahrgang 
1915
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14. Desgl. vom 2. November 1914. Die Beſtellung eines Vertreters für den zum Heeres⸗ dienſt eingezogenen Schuldiener Karl Ziegler wird genehmigt. Die Vertretung wurde dem Gold⸗ arbeiter Heinrich Heilmann übertragen.

15. Desgl. vom 11. November 1914, S. 13943 betr. Deutſchlands Brotverſorgung während des Krieges.

16. Desgl. vom 23. Dezember 1914, S. 15232 betr. die Nichtvereidigung von Zeichenlehr⸗ amtskandidaten, die ihr Probejahr ableiſten.

17. Desgl. vom 29. Dezember 1914, S. 15380 betr. die Bevorzugung inländiſcher Erzeugniſſe bei Beſchaffung von Nähmaſchinen und Stahlfedern.

13. Desgl. vom 5. Januar 1915, S. 15384. Der Wiedereintritt derjenigen Schüler, denen bei ihrem Eintritt in das Heer vorzeitig Zeugniſſe für die nächſthöhere Klaſſe ausgeſtellt ſind, falls ſie infolge von Verwundung oder Krankheit dauernd die Militärtauglichkeit verlieren und aus dem Heere entlaſſen werden, wird geregelt. Soweit es ſich wie hier um Oſterklaſſen handelt, ſind dieſe von Oſtern 1915 ab ohne Aufnahmeprüfung in die Klaſſe aufzunehmen, für die ihnen die Reife zugeſprochen iſt. Beabſichtigen ſie, bereits im Winterhalbjahre wieder am Unterricht teilzunehmen, ſo treten ſie zunächſt wieder in die Klaſſe ein, der ſie vor ihrem Austritt angehört haben. Die ihnen zugeſprochenen Verſetzung in die nächſthöhere Klaſſe bleibt aber beſtehen.

19. Desgl. vom 5. Januar 1915, S. 50. Die Zentralſtelle für naturwiſſenſchaftlichen Unterricht iſt vom 1. Januar ab nach Berlin W 35, Potsdamerſtraße 120, verlegt.

20. Desgl. vom 3. Februar 1915 S. 724 betr. die bei der Oſterverſetzung der Schüler in dieſem Jahre zu beobachtenden Geſichtspunkte.

21. Desgl. vom 12. Februar 1915, S. 1467. Den eine Mittelſchullehrerſtelle am Gymnaſium bekleidenden Lehrern, die die Mittelſchullehrerprüfung beſtanden haben, wird die Führung des Titels Mittelſchullehrer am Gymnaſium geſtattet.

. 22. Desgl. vom 18. Februar 1915, S. 1602. Notprüfungen der nachweislich von einem Truppenteil zum Heeresdienſt oder zur freiwilligen Krankenpflege im Etappengebiet(nicht im Heimatsgebiet) angenommenen Schüler, die Oſtern nach I, J', II', II* verſetzt ſind, ſind vom 1. Juni 1915 ab zuläſſig.

23. Desgl. vom 18 Februar 1915, S. 1668. Anordnungen der feierlichen Begehung des hundertſten Geburtstages Bismarcks durch die Schulen vor dem 1. April.

24. Desgl. vom 23. Februar 1915, S. 1759 betr. ſtaatsbürgerliche Belehrung in der Kriegszeit.

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