Jahrgang 
1914
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II Berfügungen der vorgeſetzten Behörden.

1. Verf. d. Kgl. Prov.⸗Schulkollegiums vom 25. März 1913, S. 2489. Die allmähliche Einführung der Geographie von E. v. Sedndlitz(Rohrmann) Ausgabe G für Gymnaſien in 5 Heften nebſt einem Ergänzungsheft wird genehmigt.

2. Miniſterialerlaß vom 14. März 1913. Im Intereſſe der Jugendpflege erſcheint es geboten, alle Schüler, die in einen Beruf übertreten, während des letzten Schuljahres in geeigneter Weiſe auf Jugendvereinigungen, die in vaterländiſchem Geiſte geleitet werden, aufmerkſam zu machen und ſie anzuregen, nach ihrer Schulentlaſſung ſolchen Jugendvereinigungen beizutreten.

3. Verf. d. Kgl. Prov.⸗Schulkollegiums vom 17. April 1913, S. 5943. Die Beteiligung an einer Nationalſpende für die chriſtlichen Miſſionen in den deutſchen Kolonien aus Anlaß des Kaiſer⸗Jubiläums wird empfohlen.

4. Desgleichen vom 24. April 1913, S. 6039. Es werden genauere Beſtimmungen gegeben über die Geſtattung der Beteiligung von Schülern an Veranſtaltungen von Vereinen, die außerhalb der Schule ſtehen. Die Genehmigung kann ſeitens des Schulleiters erteilt werden, wenn es ſich z. B. um Teilnahme von Schülern an Schülerriegen vaterländiſcher Turnverreine oder am Schwimm⸗ unterricht vaterländiſcher Schwimmvereine, an gemeinſchaftlichen Geländeübungen und dergl., die durch Ortsausſchüſſe für Jugendpflege oder dieſer eingegliederte Vereinigungen wie z. B. ſolche des Bundes Jungdeutſchland veranſtaltet werden, handelt. Selbſtverſtändlich iſt es, daß die Schulen geſchloſſen oder in Abordnungen an Feiern vaterländiſcher Gedenktage, die in größerem Kreiſe veranſtaltet werden, ſich in geeigneter Weiſe beteiligen und dieſe Gelegenheit zur Pflege gemein⸗ ſamen Volks⸗ und Vaterlandsbewußtſeins für die ihr anvertraute Jugend fruchtbar machen.

5. Desgl. vom 6. Mai 1913, S. 7434. Bei Zuſammenlegung von Geſangſtunden in VI und V darf die Zahl von 50 Schülern nicht überſchritten werden.

6. Miniſterialerlaß vom 30. April 1913 U II 403 II. Zukünftige Fahnenjunker ſind nach Beſtehen der Reifeprüfung ſofort zu entlaſſen.

7. Desgl. vom 25. Mai 1913, U II, 197, V. U. III AI betr. die Umwandlung der Aus kunftsſtelle für Lehrbücher des höheren Unterrichtsweſens in eineAuskunftsſtelle für Schulweſen, die in allen Fragen, die das preußiſche Schulweſen betreffen, insbeſondere über Unterrichtsbetrieb, Lehrpläne, Lehrbücher, Lehr⸗ und Anſchauungsmittel und dergl. Auskunft zu erteilen oder zu ver⸗ mitteln ermächtigt iſt, auch in der Lage iſt, Auskunft zu geben oder zu vermitteln über Fragen, die ſich auf das Schulweſen in den deutſchen Bundesſtaaten, auf die deutſchen Schulen im Auslande ſowie auf ausländiſches Schulweſen beziehen. Ausgeſchloſſen iſt Auskunft über Perſonen und perſönliche Angelegenheiten ſowie über Fragen, die noch nicht durch öffentlich bekannt gegebene Verfügungen entſchieden ſind. Sie befindet ſich in Berlin⸗Schöneberg, Grunewaldſtraße 6/7.

8. Desgl. vom 2. Juli 1913, U II 1184 U III A 1. Überſicht der abgekürzten Maß⸗ und Gewichtsbezeichnungen.

9. Verf. d. Kgl. Prov.⸗Schulkollegiums vom 5. Auguſt 1913, S. 10813. Ein Betrag von 300 Mk. zur Beſchaffung von ſachlichen Lehrmitteln für Schülerübungen wird bewilligt.

10. Miniſterialerlaß vom 8. Auguſt 1913, U III A 1342 U II. Die Schüler ſind eindringlich zu belehren über die Gefahren, die mit unvorſichtiger Annäherung an Kraftfahrzeuge verbunden ſind, auch ernſtlich zu warnen, nach Kraftwagen mit Sand, Steinen oder anderen Gegenſtänden zu werfen.