Jahrgang 
1911
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II. Verfügungen der vorgeſetzten Behörden.

1. Verfügung vom 28. Februar 1910 S. 2477. Junge Leute, die als Fahnenjunker ein⸗ treten wollen, werden von der Fähnrichprüfung befreit, wenn ihre Schulzeugniſſe über den ein⸗ jährigen Beſuch der Prima genügen.

2. vom 2. März 1910 S. 2344. Es empfiehlt ſich im Zeichenunterricht ſtatt des zur⸗ zeit etwas zu weit ausgedehnten Zeichnens und Malens nach ausgeſtopften Tieren und ſog. Still⸗ leben die Schüler einfache Bau⸗ und Kunſtdenkmale oder Teile davon aufnehmen zu laſſen, be⸗ ſonders auch ſolche Baudenkmale, deren Beſtand durch die Entwickelung des Schulortes gefährdet erſcheint, und demnächſt die beſſeren Zeichnungen zu einem Heimatsarchiv in der Schule zu ver⸗ einigen. Als Gegenſtände werden empfohlen einfache typiſche Bauten, Bauernhäuſer, kleine Kapellen, Pforten, Möbel, Grabſteine, Friedhofsportale, Gartenhäuschen, Zäune u. dergl.

3. vom 16. April 1910 S. 5643 und 11. Mai 1910 S. 6721. Die Vermittelung von Kollektivverſicherungen der Schüler gehört nicht zu den Aufgaben der Schule. 4. vom 11. Mai 1910. Den Schülern ſoll der Schutz der Naturdenkmäler unſerer

Heimat, insbeſondere auch die Schonung der Tier⸗ und Pflanzenwelt an das Herz gelegt werden! Schone die Pflanzen, ſchone vor allem die Frühlingsblumen! Brichſt du Blumen, ſei beſcheiden: Pflücke die Blumen behutſam von der Pflanze ab, oder noch beſſer ſchneide ſie vorſichtig mit

einem ſcharfen Meſſer ab! Reiße oder grabe nie Pflanzen mit Wurzeln aus! Reiße keine Zweige von Bäumen ab! Benutze nicht die Rinde der Bäume als Stammbuch! Schone die Hecken und Raine!

5. vom 2. Juni 1910 S. 2451. Die Direktoren ſollen dahin wirken, daß namentlich

die Verwalter der Schülerbibliotheken und die Lehrer des Deutſchen mitwirken, die Beſtrebungen gegen die Schundliteratur zu unterſtützen.

6. vom 7. Juni 1910 S. 8551. In Berlin hat ſich unter dem Vorſitz des Stadt⸗ ſchulrates Dr. Karl Michaelis ein Ausſchuß gebildet, der Hand in Hand arbeitend mit einem gleiche Ziele verfolgenden Ausſchuß in Paris den Austauſch franzöſiſcher, engliſcher und deutſcher Kinder namentlich während der Ferien aber auch für längere Zeit in die Wege leiten will.

7. vom 24. Juni 1910 S. 9456. Der Direktor wird mit der ſchultechniſchen Aufſicht über die Lateinſchule in Schlüchtern beauftragt, insbeſondere mit der Leitung der Prüfung der⸗ jenigen Schüler der oberſten Klaſſe, die eine höhere Lehranſtalt beſuchen wollen.

8. vom 5. Juli 1910 S. 9501. Die Einführung naturwiſſenſchaftlicher Schülerübungen wird empfohlen. Der Herr Miniſter erklärt ſich bereit, den Staatsanſtalten zu dieſem Zwecke Bei⸗ hilfen zu bewilligen. Leider konnte hier von dem höchſt dankenswerten Anerbieten wegen gänz⸗ lichen Mangels geeigneter Räumlichkeiten noch kein Gebrauch gemacht werden.(Über die frei⸗ willige naturwiſſenſchaftliche Vereinigung von Schülern der oberen Klaſſen an unſerer Anſtalt vergl. die Chronik der Anſtalt in dieſem Jahresbericht S. 14.)

9. vom 22. November 1910 S. 17514. Dem Zeichenlehrer Milow wird für die Er⸗ teilung ſtenographiſchen Unterrichts an Schüler der Anſtalt im Winterſemeſter die Benutzung eines

Klaſſenzimmers geſtattet. 2*