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II. Verfügungen der vorgeſetzten Behörden.
1. Verfügung vom 29. April 1909 S. 5571. Die Direktoren werden zur nachträglichen Ausſtellung von Unbeſcholtenheitszeugniſſen ermächtigt. Die Verfügung betr. rechtzeitige Nach⸗ ſuchung der Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Dienſt und die dem Geſuche anzufügenden Bei⸗ lagen(wie ſtandesamtliche Geburtsurkunde— nicht Taufſchein—, Übernahme der Unterhaltungs⸗ pflicht, Unbeſcholtenheitszeugnis) vom 9. Juli†1908, S. 9093, ſoll in dem diesjährigen Jahres⸗ bericht zum Abdruck gebracht werden. Siehe unter VII.
2.— vom 11. Mai 1909 S. 6494. Auf die Bedeutung Jean Calvins, deſſen 400 jähr. Geburtstag am 10. Juli 1909 gefeiert wird, ſoll vor dem 10. Juli in der Religionsſtunde in ge⸗ eigneter Weiſe hingewieſen werden.
3.— vom 4. November 1909 S. 13572. Auf zwei gemeinverſtändliche Schriften von Miller und Dieck„Notwendigkeit und Wert der Zahnpflege“, und von Erich Schmid„Schutz den Zähnen“ wird aufmerkſam gemacht. Die Schüler der oberen Klaſſen wurden am 5. März in der letzten Unterrichtsſtunde in der Aula verſammelt, von Herrn Profeſſor Henkel mit dem weſent⸗ lichen Inhalte der beiden Schriftchen in gemeinfaßlicher Weiſe bekannt gemacht und zur Beherzigung der Vorſchriften aufgefordert. In entſprechender Weiſe belehrte Herr Oberlehrer Rexrodt am 10. März die Schüler der unteren Klaſſen über Zahnpflege.
4.— vom 27. Dezember 1909 S. 15451. Der Herr Kriegsminiſter hat beſtimmt, daß, ſoweit es ohne Schädigung der dienſtlichen Intereſſen möglich iſt, den Schülern, ganzen Schulen oder einzelnen Klaſſen die Teilnahme als Zuſchauer bei Paraden, Manövern oder intereſſanten übungen geſtattet werden kann, daß ihnen dabei bevorzugte Plätze angewieſen und ſie durch be⸗ ſonders geeignete Perſönlichkeiten geführt und über die Vorgänge bei der Übung unterrichtet werden können. Ferner wird geſtattet, daß die Beſtrebungen zur Steigerung der körperlichen Leiſtungs⸗ fähigkeit der Jugend dadurch unterſtützt werden, daß ihr nach Möglichkeit Exerzier⸗ und Turnplätze, Exerzierhäuſer, Turnhallen uſw. zur Pflege der Volksſpiele, des Sports und des Turnens unent⸗ geltlich überlaſſen werden. Unter Umſtänden können Schüler auch zu den Militär⸗Schwimm⸗ anſtalten gegen mäßiges Entgelt zugelaſſen werden. Das freundliche Entgegenkommen der Militär⸗ behörden wird von der Jugend ſicher mit großer Freude begrüßt werden.
5. vom 25. Januar 1910 S. 14701 betr. die Vereinbarung der Bundesregierungen über die gegenſeitige Anerkennung der Reifezeugniſſe. 6. vom 15. Februar 1910 S. 1973 betr. Ferienordnung für 1910. Siehe z. E. unter VII.
III Chronik der Anſtalt.
Das Lehrerkollegium..
Durch Allerhöchſten Erlaß vom 17. März 1909 wurde dem Profeſſor Reinhold Macke, der Oſtern 1909 in den Ruheſtand trat(vgl. Jahresbericht von Oſtern 1909 Seite 10), der Rote Adlerorden IV. Klaſſe verliehen.
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