Jahrgang 
1909
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In den Gesangstunden sind die katholischen Schüler weder zum Lernen noch zum Singen der evangelischen Kirchenlieder heranzuziehen.

An katholischen Feiertagen sind die katholischen Schüler von dem Besuche des Unterrichts zu dispensieren, ohne daß ein besonderer Antrag der Eltern dazu erforderlich ist. Demgemäß sind die katholischen Feiertage für die katholischen Schüler als schul- freie Tage anzusehen, und es ist daher nicht statthaft, das Fehlen der katholischen Schüler an katholischen Feiertagen in den Schulzeugnissen als Versäumnis zu vermerken.

2. vom 17. Juli 1908 S. 9801. Befreiung vom Turnunterricht ist nur dann aus- zusprechen, wenn wirkliche Leiden nachgewiesen werden, bei denen eine Verschlimme- rung durch das Turnen zu befürchten ist. Weiter Schulweg, Bleichsucht, Muskelschwäche, Rachenkatarrh und ähnliche Dinge können nicht als ausreichende Gründe für die Be- freiung erachtet werden.

3. vom 22. Juli 1908 S. 9881. Den Abiturienten steht es frei, für die mündliche Prüfung zwischen Französisch und Englisch selbst zu wählen. Für die Sprache, die nicht Gegenstand der Prüfung gewesen ist, ist das auf Grund der Klassenleistungen festgestellte Prädikat in das Reifezeugnis aufzunehmen.

4. vom 7. November 1908 S. 13472. Es wird darauf hingewiesen, daß es ein unangebrachtes und eigenmächtiges Vorgehen ist, wenn Schüler ohne vorherige Be- fragung des Direktors oder des Ordinarius sich durch Depeschen an Seine Majestät wenden, um Schulausfall zum Manöverbesuch und dergleichen zu erbitten.

5. vom 6. Februar 1909 S. 1845 betr. Anderungen in der Ordnung der Reife- prüfung.(Es ist nicht gut möglich, die einzelnen hier mitzuteilen.)

6. vom 27. Februar 1909 S. 2481. Vereinfachung der Jahresberichte wird empfohlen.

7. vom 13. März 1909 S. 3401. Das Schulgeld für die Klassen Obersekunda und Prima wird vom 1. April d. Js. ab auf 150 Mark jährlich festgesetzt; für die übrigen Klassen bleibt der Satz von 130 Mark jährlich bestehen.

III. Chronik der Anstalt.

Das Lehrerkollegium.

Professor Dr. Küster weilte während des ganzen Schuljahrs als Hilfsarbeiter des Kgl. Preußischen Historischen Institutes in Rom. Mit seiner Vertretung war Probe- kandidat Dr. Robert Samse beauftragt, der auch nach Ablauf seines Probejahres im Herbste 1908 zu diesem Zwecke bei der Anstalt verblieb.

Professor Reinhold Macke, der gegen Ende des Schuljahrs 1907 wiederum von einem heftigen gichtischen Leiden befallen worden war und seinen Unterricht nur mit Unterbrechungen hatte erteilen können, zuletzt aber ganz hatte aufgeben müssen, blieb aus dem gleichen Grunde auch im ersten Viertel des neuen Schuljahres und dann auch wieder im Winterhalbjahr der Schule fern und mußte um Urlaub bitten. Mit seiner Ver- tretung war der Kandidat Wilhelm Müller beauftragt. Durch Verfügung vom 13. März d. JIS. S. 3602 wurde ihm unter Anerkennung seiner Leistungen und mit Dank für seine Dienste die erbetene Versetzung in den Ruhestand vom 1. April d. Js. ab gewährt.