Jahrgang 
1907
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können. In erster 1

. inie werden die Fachlehrer und der Klassenordinarius um Auskunft angegangen werden müssen.

Uhr) hef Soll dieser letztere oder soll der Direktor(Sprechstunde an Schultagen von 11 12 ur Hefrag ver S 1....... ) ragt werden, so ist es erforderlich, ihnen vorher von dem beabsichtigten Besuche Mitteilung zu mache amit sie; 1 4 4 4 4.. achen, damit sie bei den übrigen Lehrern Erkundigung einziehen können. Dringend aber

ersuche ich die Plter 3 565C 5.: G ich die Eltern, wo es nôtig ist, während des ganzen Schu Ljahres Fühlung mit den Lehrern Zu halten und nicht erst in

Verbindung zu setzen, weil es dann gut zu machen. auf Versetzung

den letzten Wochen vor der Versetzung sich mit ihnen in meist für die Schüler zu spät ist, frühere Versäumnisse wieder In den letzten Wochen des Schuljahres Aufschluß über die Aussichten der Schüler zu machen, muß der Direktor ablehnen.

. 6. Am Konfirmandenunterrichte nehmen die Schüler am zweckmäbigsten teil, während sie der Klasse Obertertia angehören, da nur für diese Klasse bei Festsetzung des Stunden- planes auf die Konfirmanden Rücksicht genommen werden kann. Für die Dauer des konfirmanden- unterrichts werden Schüler vom Religionsunterrichte der Anstalt nur auf ausdrüekliches schriftliches Ansuchen der Pltern befreit.

7. Der Zeichenunterricht der Klassen Sekunda und Prima ist wahlfrei. Für die allgemeine harmonische Ausbildung notwendig, für einzelne Berufsarten, zu denen auch das Gymnasium vorbereitet, unerläßlich ist es, daß das Beobachtungsvermögen der Jugend rechtzeitig geschärft und daß die Handfertigkeit geübt wird. Diesen Zweck erfüllt von den Gymnasialfüchern wesentlich, leider fast allein, der Zeichenunterricht. Man ist heutzutage bei der außerordentlich vorgeschrittenen Methode nicht mehr der Ansicht, daß die Kunst des Zeichnens zu üben nur be- sonders Begabten möglich sei. Wohl in jedem Menschen schlummern dazu die Anlagen, sie müssen nur geweckt und gefördert werden. Das Zeichnen bietet aber auch für jeden, der es richtig treibt, und sollte sein Können auch von Mängeln nicht ganz frei sein, eine Quelle der edelsten Freude, eine angenehme Beschäftigung in manchen müßigen Stunden. Das geringe Opfer an Zeit kann demgegenüber kaum in die Wagschale fallen, zumal wenn man bedenkt, daß der Zeichen- unterricht gerade der oberen Klassen sehr oft im Freien betrieben werden muß, also auch Gelegen- heit zum Aufenthalt in der Natur bietet. Ich möchte daher die Eltern bitten, daß sie diesem wichtigen Fache das richtige Verständnis entgegenbringen und nicht dulden, daß ihre Söhne ohne triftigen Grund vom Zeichenunterricht sich befreien lassen.

S. Befreiung vom Turnunterricht ist der Direktor nur auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses zu gewähren befugt.

9. Die Ferien haben im kommenden Schuljahre folgende Ordnung: Pfingstferien sind vom 18. bis 22. Mai, Sommerferien vom 6. Juli pis 5. August, Herbstferien vom 29. September bis 14. Oktober, Weihnachtsferien vom 23. Dezember mittags bis zum S. Januar. Osterferien von Sonntag dem 12. April bis zum 27. April einschließlich. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß der Unterricht vor den Pfingstferien bereits Freitag den 17. Mai, vor den Sommerferien bereits Freitag den 5. Juli geschlossen wird, daß jedoch an diesen beiden Tagen der Unterricht unverkürzt, d. h. bis zur letzten XNachmittagsstunde einschließlich durchgeführt werden muß.

10. Urlaub im Anschlusse an die Ferien kann in der Regel nur auf Grund eines maßgebenden ärztlichen Zeugnisses, unter Umständen des Kreisarztes, erteilt werden. Derartige Gesuche sind rechtzeitig vor Anfang der Ferien einzureichen. Ich bitte die Eltern wiederholt dringend, wenn nicht der Gesundheitszustand ihrer Söhne eine Verlängerung der Ferien als un- bedingt notwendig erscheinen läßt, vom Nachsuchen um Urlaub abzusehen.

11. Der Beginn des Vormittagsunterrichts füllt in der Zeit vom 18. November 1907 bis zum 15. Februar 1908 einschließlich auf 8 ½ Uhr.