VIII. Mitteilungen an die Eltern.
1. Entsprechend einem Erlasse des Herrn Ministers weise ich die Schüler unserer Anstalt und ihre Eltern wiederholt auf die nachteiligen Folgen hin, welche die Teilnahme von Schülern an verbotenen Verbindungen nach sich zieht. Abgesehen von der Schädigung im wissenschaftlichen Fortschreiten und in der Sittlichkeit, die solch heimliches, verbotenes Treiben notwendig mit sich bringt, haben auch Schüler, die gegen jenes Verbot handeln, die schwersten Schulstrafen, unter Umständen sofortige Ausweisung von der Anstalt zu erwarten. Ein Schüler, dem die Zugehörigkeit zu einer verbotenen Verbindung nachgewiesen worden ist, darf nicht erwarten, daß er von der mündlichen Reifeprüfung befreit werde, da dies nur dann geschehen kann. wenn der Schüler nicht nur nach seinen Leistungen in der Klasse und in der schriftlichen Prüfung, sondern auch nach seiner ganzen Persönlichkeit dieser Auszeichnung
würdig erscheint.(§ 19,2 der Prüfungsordnung). Auch bei dem Erlasse von Schulgeld sowie bei der Vergebung von Stipendien müssen solche Schüler hinter würdigeren zurückstehen.— Ich
richte daher an die Eltern und Vormünder die dringende Bitte, im Interesse ihrer Kinder und Schutzbefohlenen unablässig darüber zu wachen, daß sich jene streng an die Schulordnung halten.
2. Den Eltern unserer Schüler lege ich erneut die Bitte an das Herz, darüber zu wachen, daß ihre Kinder nicht an den Genuss geistiger Getränke sich gewöhnen. Der Genuß aller geistigen Getränke kann, wie von erfahrenen Arzten allgemein anerkannt wird, zumal wenn sie regelmäßig, sei es auch nur in kleinen Gaben, den Kindern verabreicht werden, für sie eine Gefahr werden, die Körper und Geist, Leib und Seele in gleicher Weise bedroht. Die Kinder werden schlaff, reizbar, schlafen unruhig, sind zu geistiger Anstrengung unlustig oder unfühig. Bei manchem Schüler, der die Aufgaben der Schule nicht zu erfüllen vermag, liegt der Grund hierfür darin, dabß die Eltern der Gefahren, die der Genuß geistiger Getränke für die Jugend mit sich bringt, sich nicht bewußt sind oder sie unterschätzen. Kein Kind entbehrt etwas, wenn ihm geistige Getränke versagt werden.
3. Die Eltern bitte ich darauf zu schen, daß die Schüler ihre freie Zeit in einer Körper und Geist erfrischenden und stärkenden Weise zubringen, Sei es durch weitere Spaziergänge in die freie Natur, sei es durch Spiele im Freien, sei es auch durch einen vernünftig getriebenen Sport. Leider müssen wir sehen, wie statt dessen auch bei gutem Wetter die Schüler sich scharenweise in wenigen Straßen der Stadt umhertreiben. Es liegen nur zu ernste Anzeichen vor, daß die Unterhaltungen und Gedanken der Schüler bei diesen Versammlungen gar oft nicht auf gesunde und verständige Ziele gerichtet sind. Die Schule ist dem gegenüber machtlos und fühlt sich daher von Verantwortung frei. Wohl aber trifft die Eltern berechtigter Vorwurf. wenn sie zu schwach sind, diesem Treiben ihrer Söhne Einhalt zu tun.
4. Den Eltern unserer Schüler, auch wenn diese schon groß sind, empfehle ich dringend, im Interesse der Gesundheit, geraden Haltung und Bequemlichkeit ihrer Söhne darauf zu halten, daß sie ihre Schulbücher nicht unter dem Arm, sondern auf dem Rücken tragen. Be- sonders gilt dies für auswärtige Schüler, die weite Schulwege zu machen haben.
5. Sämtliche Lehrer der Anstalt wie der Direktor sind gern bereit, den Eltern über Leistungen, Betragen u. s. w. der Schüler Auskunft zu geben, damit Haus und Schule gemeinsam auf das körperliche und geistige Wohl jener hinwirken können. Es sind dafür die Sprechstunden der Lehrer bestimmt, die zu Beginn jedes Halbjahres den Schülern mitgeteilt werden, auch jederzeit aus den Anschlägen im Flur des Gymnasiums und in den Klassenzimmern ersehen werden


