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unterrichts werden Schüler vom Religionsunterrichte der Anstalt nur auf ausdrückliches sch Ansuchen der Eltern hefreit. 6. Befreiung vom Turnunterricht ist der Direktor nur auf Grund eines är Zeugnisses zu gewähren befugt. 7. Die Ferien haben im kommenden Schuljahre folgende Ordnung: pünertfenien vom 11. bis 14. Juni, Sommerferien vom 9. Juli bis 7. August. Herbstferien vom 1. Okto 4 16. Oktober, Weihnachtsferien vom 23. Dezember mittags bis zum 8. Januar einschlieblich. Die Osterferien beginnen mit Sonntag dem S. April 1906. 8 S. Die Wahl der Pension oder Wohnung nnterliegt der Genehmigung des Direbtors. Er kann seine Zustimmung nur zu der Wahl solcher Pensionen geben, in denen die Sechüler die nötige Überwachung finden. 9. Alle amtlichen Zuschriften, sofern sie nicht ausschließlich für die Kenutnisnalme 4 des Direktors bestimmt sind, bitte ich im Interesse der schnellen Erledigung nicht an den Direktor d persönlich, sondern„an das Königliche Gymnasium zu Hanau“ zu adressieren. 4 10. Montag den 1. Mai findet von S Uhr morgens an die Aufnahmeprüfung der neu eintretenden Schüler statt. Bei ihrer Anmeldung sind vorzulegen: 1. Der Geburtsschein. 2. Ein Impfschein(bei zurückgelegtem 12. Lebensjahre ein Wiederimpfschein). 3. Zeugnisse über den seitherigen Unterricht. Schüler, die eine öffentliche Schule besucht haben, müssen ein ordnungs- mäßiges Abgangszeugnis beibringen.. Zur Aufnahme in die Sexta des Gymnasiums ist in der Regel das vollendete neunte Lebensjahr erforderlich. Vorher die Schüler der Anstalt zuzuführen empfiehlt sich nicht. An Vorkenntnissen wird verlangt: a) Fertigkeit in deutlichem, sinngemäßem Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift; b) Die Fähigkeit, ein Diktat ohne allzu grobe Fehler niederzuschreiben und eine kurze Erzählung mündlich wiederzngeben; c) praktische Ge- läufigkeit in den 4 Spezies mit unbenannten ganzen Zahlen; d) einige Kenntnis biblischer Ge- schichten.— Vorkenntnisse im Lateinischen sind nicht erforderlich un d nicht erwünscht. 11. Das Aufnahmegeld beträgt 3 Mark, das Schulgeld für die Schüler aller Klassen vierteljährlich 32 ½ Mark.— 12. Montag den 1. Mai, nachmittags 4 Uhr finden sich die am Orte anwesenden Schüler in dem Gymnasialgebände ein, um Mitteilungen über den Stundenplan entgegenzunehmen. Dienstag den 2. Mai, vormittags 8 Uhr haben sämtliche Schüler zur Eröffnung des
neuen Scbuljahres in der Anstalt zu erscheinen. Der Unterricht beginnt unmittelbar nach Schluß der Eröffnungsfeier.
Hanau, den 1. April 1905.
Dr. Braun,. Königl. Gyumnasial-Direetor.


