VIII. Mitteilungen an die Eltern.
1. Entsprechend einem Erlasse des Herrn Ministers weise ich die Schüler unserer Anstalt und ihre Eltern wiederholt auf die nachteiligen Folgen hin, welche die Teilnahme von Schülern an verbotenen Verbindungen nach sich zieht. Abgesehen von der Schädigung im wissenschaftlichen Fortschreiten und in der Sittlichkeit. die solch heimliches, verbotenes Treiben notwendig mit sich bringt, haben auch Schüler, die gegen jenes Verbot handeln, die schwersten Schulstrafen, unter Umständen sofortige Ausweisung von der Anstalt zu erwarten. Ein Schüler, dem die Zugehörigkeit zu einer verbotenen Verbindung nachgewiesen worden ist, darf nicht erwarten, daß er von der mündlichen Reifeprüfung befreit werde, da dies nur dann geschehen kann, wenn der Schüler nicht nur nach seinen Leistungen in der Klasse und in der sehriftlichen Prüfung, sondern auch nach seiner ganzen Persönlichkeit dieser Auszeichnung
würdig erscheint.(§ 19,2 der Prüfungsordnung). Auch bei dem Erlasse von Schulgeld sowie bei der Vergebung vou Stipendien müssen solche Schüler hinter würdigeren zurückstehen.— Ich
richte daher an die Eltern und Vormünder die dringende Bitte, im Interesse ihrer Kinder und Schutzbefohlenen unablässig darüber zu wachen, daß sich jene streng an die Schulordnung halten.
2. Den Eltern unserer Schüler, auch wenn diese schon groß sind, empfehle ich dringend im Interesse der Gesundheit, geraden Ilaltung und Bequemlichkeit ihrer Söhne darauf zu halten, daß sie ihre Schulbücher nicht unter dem Arm, sondern auf dem Rücken tragen. Be- sonders gilt dies für auswärtige Schüler, die weite Schulwege zu machen haben.
3. Sämtliche Lehrer der Anstalt wie der Direktor sind gern bereit, den Eltern über Leistungen, Betragen u. s. w. der Schüler Auskunft zu geben, damit Haus und Schule gemeinsam auf das körperliche und geistige Wohl jener hinwirken können. Es sind dafür die Sprechstunden der Lehrer bestimmt, die zu Beginn jedes Halbjahres den Schülern mitgeteilt werden, auch jederzeit aus den Anschlägen im Flur des Gymnasiums und in den Klassenzimmern ersehen werden können. In erster Linie werden die Fachlehrer und der Klassenordinarius um Auskunft angegangen werden müssen. Soll dieser letztere oder der Direktor(Sprechstunde an Schultagen von 11— 12 Uhr) befragt werden, so empfiehlt es sich, ihnen vorher von dem beabsichtigten Besuche Mitteilung zu machen, damit sie bei den übrigen Lehrern die erforderliche Erkundigung einziehen können. Dringend aber ersuche ich die Eltern, wo es nötig ist, während des ganzen Schuljahres Fühlung mit den Lehrern zu halten und nicht erst in den letzten Wochen vor der Ver- setzung sich mit ihnen in Verbindung zu setzen, weil es dann meist für die Schüler zu spät ist, frühere Versäumnisse wieder gut zu machen. Zugleich mache ich darauf aufmerksam, daß fortan, soweit nicht ausdrückliche Bestimmungen der vorgesetzten Behörden es anders vorschreiben, den Eltern derjenigen Schüler, dêeren Versetzung in den Weihnachtszeugnissen als zweifelhaft bezeichnet worden ist, dies nicht noch einmal gegen Mitte des letzten Vierteljahres schriftlich in Erinnerung gebracht werden wird, wie das seither zu geschehen pflegte.
4. Urlaub im Anschlusse an die Ferien kann in der Regel nur auf Grund eines maßgebenden ärztlichen Zeugnisses erteilt werden. Derartige Gesuche sind rechtzeitig vor Anfang der Ferien einzureichen. Ich bitte die Eltern wiederholt dringend, wenn nicht der Gesundheits- zustand ihrer Söhne eine Verlängerung der Ferien als unbedingt notwendig erscheinen läßt, vom Nachsuchen um Urlaub abzusehen.
5. Am Konfirmandenunterrichte nehmen die Schüler am zweckmäßigsten teil, während sie der Klasse Obertertia angehören, da nur für diese Klasse bei Festsetzung des Stunden- planes auf die Konfirmanden Rücksicht genommen werden kann. Für die Dauer des Konfirmanden-


