Jahrgang 
1903
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von Schule und Haus hierdurch am besten gewährleistet wird und manches Mibverständnis, mancher Irrtum hintangehalten und beseitigt werden kann.

Bei erheblicheren Anläissen werden. wie seither, den Eltern Schriftliche Mitteilungen seitens der Schule durch die Post oder besonderen Boten zugehen. Ich bitte. daß in solchen Fällen die Lmpfünger tunlichst umgehend das Schreiben selbst nach Hlinzufügung der Unterschrift zurücksenden der eine besondere Empfangsbescheinigung uns zugehen lassen.

Gesuche um Beurlaubung der Schüler bitte ich dringend auf das allernotwendigste Mab zu beschränken. Jeder Tag hat auch im Leben der Schule Seine besondere Aufgabe. In der regeb mibigen Einteilung der Arbeit liegt die Gewähr für ein gleichmäßiges Fortschreiten der Schüler. Unabweisbare Störungen des Ünterrichtes giebt es im Laufe des Schuljahres für die Schüler schon genug. Andere, als unumgtnglich notwendige, sollte man vorsichtig vermeiden. Nicht jedes Pamilienfest kunn als Anlaß einer Beurlaubung gelten. Die Eltern Sollten alle bedenken, daß auck in dieser Beziehung alle Schüler gleichmäßig behandelt werden müssen.

Urlaub im Anschlusse an die Ferien kann in der Regel nur auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses tunter Umstünden des Kreisphysikus gewährt werden. Sollten ganz besondere Umstände eine Ausnalmme erheischen. So. Sind derartige Gesuche, über die das ganze Lehrerkollegium ent- cheidet, rechtzeitig einzureichen. keinesfalles kann als genügender Grund der Wunsch der Eltern angeséehen werden. wegen drohender Eberfüllung der Eisenbahnzüge oder zur Sicherung einer ge- eigneten Unterkunft in einer Sommerfrische vor dem Schlusse der Schule abzureisen.

Am Konfirmandenunterrichte nehmen die Schüler am zweckmäßigsten teil, während sie der Klasse Obertertia angehören, da nur für diese Klasse bei Festsetzung des Stundenplanes auf die Konfirmanden Rücksicht genommen werden kann.

Die Ferien baben im kommenden Schuljahre folgende Ordnung: Pfingstferien sind vom 31. Mai bis 3. Juni, Sommerferien vom 5. Juli bis 3. August, Herbstferien vom 27. September bis 12. Ok- tober, Weihnachtsferien vom 23. Dezember mittags bis zum 6. Januar einschließlich. Die Osterferien beginnen mit Sonntag dem 27. März 1904.

Die Wahl der Pension oder Wohnung unterliegt der Genehmigung des Direktors. Er Kann seine Zustimmung nur zu der Wahl solcher Pensionen geben, in denen die Schüler die nötige Überwachung finden.

Montag den 20. April findet von 8 Uhr morgens an die Aufnahmeprüfung der neu eintretenden Schüler statt. Bei ihrer Anmeldung sind vorzulegen: 1. Der Gepburtsschein. 2. Ein Impfschein(bei zurückgelegtem 12. Lebensjahre ein Wiederimpfschein). 3. Zeugnisse über den seitherigen Unterricht. Schüler, die eine öffentliche Schule besucht haben, müssen ein ordnungs- mäßiges Abgangszeugnis beibringen. Von den hiesigen Schulen bereiten die Mittelschule sowie die Vorklassen der Oberrealschule in 3 Jahren, die Knabenvolksschule in 4 Jahren zum Eintritt in die Sexta vor.