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chreiten und in der Sittlichkeit, welche solch heimliches, verbotenes Treiben notwendig mit sich bringt, haben auch Schüler, welche gegen jenes Verbot handeln, die schwersten Schulstrafen, unter Umstäünden sofortige Ausweisung von der Anstalt zu erwarten. Ein Schüler, dem die Zugehörigkeit zu einer verbotenen Verbindung nachgewiesen worden ist, kann nicht erwarten, daß er von der mündlichen Reifeprüfung hefreit wird, da dies nur dann geschehen kann, wenn der Schüler
nicht nur nach seinen Leistungen in der Klasse und in der schriftlichen Prüfung, sondern auch
nach Seiner ganzen Persönlichkeit dieser Auszeichnung würdig erscheint.(§ 10.2 der Prüfungsordnungh. Anuch bei dem Erlasse von Schulgeld sowie bei der Vergebung von Stipendien müssen solche Schüler hinter würdigeren zurückstehen.— Ich richte daher an die Eltern und
Vormünder die dringende Bitte, im Interesse ihrer Kinder und Schutzbefohlenen unablässig darüber zu wachen, dabß sich jene streng an die Schulordnung halten. Die Androhung der Ausweisung, die über eine Anzahl unserer Schüler wegen ihrer Teilnahme an einer verbotenen Verbindung verhängt wurde, pleibt für diese bestehen und muß vorkommenden Falles unnachsichtlich verwirklicht werden.
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hDie regelmässige Unterrichtszeit wird im komnnmenden Sommersemester eine Ver-— legung erfahren. Schon vor mehreren Jahren hatte eine Umfrage, die von Ierrn Sanitätsrat Dr. Noll dahier bpei sämtlichen Eltern unserer damaligen Schüler vernnstaltet wurde, ergeben, daß nahezu alle Eltern mit der Verlegung der wissenschaftlichen Unterrichtsstunden auf den Vormittag einverstanden waren. Damals jedoch konnte ein Anschluß der übrigen höheren Schulen Hannus, der als notwendig vorausgesetzt wurde, nicht erzielt werden. sodab es beim alten hlieb. Nachdem nun aber von seiten des stäüdtischen Kuratoriums jener Schulen selbst diese Anderung versuchsweise pei der vorgesetzten Schulaufsichtsbehörde in Vorschlag gebracht und von jener gutgeheiben worden und auch das Gymnasium veranlaßt worden ist, sich dem Versuche anzuschlieben, so steht dieser Ver- legung nichts mehr im Wege. Wenn eine Verlängerung des Vormittagsunterrichts auf fünf Stunden naturgemäß auch eine größere Anspannung der Kräfte der Schüler wie der Lehrer erfordert, so wird die Anstrengung doch auch wieder erleichtert durch das reichere Maß von Erholungspausen, das neuerdings von der Unterrichtsverwaltung zwischen je zwei Unterrichtsstunden eingeschaltet worden ist. Ein wesentlicher Vorteil ist aber der, daß die Schüler an den weitaus meisten Tagen am Nachmittag vom Unterricht nahezu frei sein können, von wissenschaftlichen Lehrstunden nur wahl- freie haben werden. Ganz beseitigen läßt sich freilich der Nachmittagsunterricht pei der großen Zaht von lehrplanmäßigen Stunden nicht, doch werden, soweit es irgend möglich ist, nur solche Fächer auf den Nachmittag gelegt werden, für welche die Schüler keine häusliche Vorbereitung nötig haben. Es ist dann zu hoffen, daß die Mittagsmahlzeit von den Schülern mit mehr Behaglichkeit wird ein- genommen werden können.
Jedenfalls werden die Kinder viel Zeit an Schulwegen sparen und infolge dessen auch mehr Zeit für ihre Erholung, Spiele, Schwimmen, Spaziergänge u. s. W. gewinnen.
Es dteht zu erwarten, daß diese Anderung besonders wohltätig von den Eltern unserer aus- wärtigen Schüler empfunden werden wird. Wenn, wie wir hoffen, die Bahnverwaltungen sich entgegenkommend zeigen, sa wird, falls der Unterricht vormittags 7 ½ Uhr beginnt und 12 ½ Uhr schließt, es allen Schülern, die von auswärts kommen, möglich sein, ohne daß sie frühere Züge
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