24
Arbeiten auf Kosten ihrer Gesundheit einholen können, so dürfen jedenfalls die Eltern di hierfür nicht der Schule beimessen und über zu hohe Anforderungen oder über Uberbü Söhne klagen.
Am Konfirmandenunterricht nehmen die Schüler am zweckmäßigsten teil, während Klasse Obertertia angehören. Der regelmäßige Vormittagsunterricht beginnt während des ganzen Schuljahrs um 8 jedoch während der Zeit vom 18. November 1901 bis zum 15. Februar 1902 einschließlich 8 ½ Uhr. Der regelmäßige Nachmittagsunterricht dauert von 2 bis 4 Uhr. Die Ferien haben im kommenden Schuljahre folgende Ordnung: Pfingstferien sind 26. bis 29. Mai, Sommerferien vom 7. Juli bis 5. August, Herbstferien vom 29. September bis 14. Okte Weihnachtsferien vom 23. Dezember mittags bis zum 6. Januar einschließlich. Die Oster ferien beginnen mit Sonntag dem 22. März 1902.* Die Wahl der Pension oder Wohnung unterliegt der Genehmigung des Direktors. Er kann seine Zustimmung nur zu der Wahl solcher Pensionen geben, in denen die Schüler die nötige UÜberwachung finden. Montag den 15. April findet von 8 Uhr morgens an die Aufnahmeprüfung der neu eintretenden Schüler statt. Bei ihrer Anmeldung sind vorzulegen: 1. Der Geburtsschein. 2. Ein Impfschein(bei zurückgelegtem 12. Lebensjahre ein Wiederimpfschein). 3. Zeugnisse über den seitherigen Unterricht. Schüler, die eine öffentliche Schule besucht haben, müssen ein ordnungs mäßiges Abgangszeugnis beibringen. Von den hiesigen Schulen bereiten die Vorklassen Oberrealschule sowie die Mittelschule in 3 Jahren, die Knabenvolksschule in 4 Jahren zum Eintritt in die Sexta vor. Zur Aufnahme in die Sexta des Gymnasiums ist in der Regel das vollendete neunte Lebensjahr erforderlich. Vorher die Schüler der Anstalt zuzuführen empfiehlt sich nicht. An Vorkenntnissen wird verlangt: a) Fertigkeit in deutlichem, sinngemäßem Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift; b) die Fähigkeit, ein Diktat ohne allzu grobe Fehler niederzuschreiben und eine kurze Erzählung mündlich wiederzugeben; c) praktische Ge-
läufigkeit in den 4 Spezies mit unbenannten ganzen Zahlen; d) einige Kenntnis viblischer Geschichten.— Vorkenntnisse im Lateinischen sind nicht erforderlich und nicht erwünscht. 4
Das Aufnaltmegeld beträgt 3 Mark, das Schulgeld für die Schüler aller Klassen viertel- jährlich 30 Mark.
Montag den 15. April, nachmittags 4 Uhr finden sich die am Orte anwesenden Schüler in dem Gymnasialgebäude ein, um Mitteilungen über den Stundenplan entgegenzunehmen.
Dienstag den 16. April, vormittags 8 Uhr haben sämtliche Schüler zur Eröffnung des neuen Schuljahres in der Anstalt zu erscheinen. Der Unterricht beginnt unmittelbar nach Schluß
der Eröffnungsfeier.
Hanau, den 20. März 1901. Dr. Braun,
Königl. Gyumnasial- Direktor.


