Jahrgang 
1899
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10. vom 5. Dezember 1898 S.7531. Mitgeteilt wird ein Ministerial-Erlaß vom 22. Nov. 1898 U. II No. 2896. Es ist darauf zu achten, daß Schülern, die nach der Versetzung in die Prima die Anstalt verlassen. um in den Militär- dienst auf Beförderung einzutreten, für die Meldung zur Portepeefähnrichsprüfung nicht ein Abgangszeugnis, sondern einZeugnis der Reife für Prima gegeben werde. In den Zeugnissen der Schüler der eigenen Anstalt, die nach Prima versetzt werden, ist das Datum des Konferenzbeschlusses, durch den die Versetzung erfolgt ist, genau anzu-

geben. In beiden Arten von Zeugnissen ist ein jeder die Reife und die Versetzungsfähigkeit anscheinend oder that-

sächlich beschränkende Zusatz unzulässig; auch soll die Beurteilung der in den einzelnen Fächern nachgewiesenen Kenntnisse mit einem der Prädikatesehr gut,gut,geuügend,nicht genügend abschließen und zwar, mag nun das Urteil ausführlicher begründet sein oder nicht, ohne jeden Zusatz. 5.

11. vom 15. Dezember 1898 S. 7922. Wie für die Reifezeugnisse und die Zeugnisse über die Versetzung nach Obersekunda qurch die Prüfungsordnung vom 6. Janunar 1892 und für die Zeugnisse der Reife für Prima durch den am 5. Dez. 1898 mitgeteilten Ministerial-Erlaß vom 22. Nov.(s. vorstehend) bestimmte Vorschriften gegeben sind, so werden nunmehr für die übrigen Schulzeugnisse(z. B. die regelmäßigen Censuren, die Versetzungszeugnisse, die Abgangszeugnisse) folgende Grundsätze festgestellt:

1.) Irgend welche Zusätze zu den vorgeschriebenen Zengnis-Prädikaten sind nicht gestattet. Erläuternde Ausführungen können den Prädikaten beigegeben werden; die Prädikate selbst dürfen aber hierdurch keine Modifikation erleiden.

2.) Für die Kenntnisse und Leistungen der Schüler sind fünf Prädikate beizubelialten. Die drei ersten bleiben wie bisher: sehr gut, gut, geniügend. Das vierte und das fünfte Prädikat sollen einen negativen Charakter tragen; diesem Charakter gemäß muß der Ausdruck für sie gewühlt werden.

3.) Bei der Beurteilung des Betragens der Schüler ist eine Steigerung des Lobes über gut hinaus nicht zulässig.

4.) Werden für das Betragen der Schüler allgemeine Prädikate festgesetzt, so muß in den Zengnissen jedem tadelnden Prädikate eine kurze Begründung beigefügt werden.

5.) Die Reihenfolge der festgesetzten Prädikate ist auf jedem Zeugnisse, bzw. in jedem Zeugnisbuche an geeig- neter Stelle anzugeben.

6.) Bei der Bezeugung der Versetzung eines Schülers ist stets das Datum der Konferenz anzugeben, in welcher die Versetzung beschlossen worden ist.

12. vom 28. Januar 1899 S. 381. Die beantragte Einführung des ersten Teiles(altes Testament) des biblischen Lesebuches von Voelker n. Strack von Ostern 1899 ab zunächst für die Klasse Untertertia wird genehmigt.

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III. Chronik der Anstalt.

Veränderungen im Bestande des Lehrerkolleginms.

Durch Verfügung Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 12. April 1898 S. 202 4 ward der wissenschaftliche Hülfslehrer Friedrich Engelhardt zur Versehung einer Lehrerstelle an das Königliche Friedrichs-Gymnasium zu Cassel berufen.

Durch Verfügung vom 13. April 1898 S. 2258 ward der seitherige wissenschaftliche Hults- lehrer am Progymnasium zu Hofgeismar Ernst Thieme zum Oberlehrer ernannt und als solcher vom 1. Mai 1898 ab dem hiesigen Gymnasium zugewiesen. Er trat an diesem Tage hier sein Amt an.

Ernst Thieme, geboren am 27. April 1864 in Suhl. besuchte von Ostern 1876 1882 das Friedrichs-Gymnasium zu Cassel, studierte in Leipzig und Marburg Philologie und Geschichte, bestand die Prüfung pro facultate docendi am 9. Dezember 1887 und leistete, zugleich als Mitglied des pädagogischen Seminars, von Ostern 1888 bis dallin 1889 sein Probejahr am Wilhelms-Gymnasium zu Cassel ab. Nachdem er vom 1. Oktober 1889 1890 seiner Militürpflicht in Cassel genügt hatte, war er als Hülfslehrer erst am Wilhelms-Gymnasium in Cassel, dann an den städtischen Gymnasien in Elberfeld und Frankfurt a/M. beschäftigt. Im Winter 1892/93 besnchte er die Turnlehrerbildungs- austalt in Berlin und erwarb sich die Befähigung zur Erteilung des Turunnterrichts. Hierauf war er am PFriedrichs-

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