Jahrgang 
1897
Einzelbild herunterladen

27

gelegtem 12. Lebensjahre ein Wiederimpfschein). 3. Zengnisse über den seitherigen Unterricht. Schüler, die eine öffentliche Schule besucht haben, müssen ein ordnungsmässiges Abgangszeugnis beibringen.

Zur Aufnahme in die Sexta des Gymnasiums ist in der Regel das vollendete neunte Lebensjahr erforderlich. Vorher die Schüler der Anstalt zuzuführen empfiehlt sich nicht. An Vorkenntnissen wird verlangt: a) Fertigkeiten in deutlichem, sinngemässem Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift; b) die Fähigkeit, ein Diktat ohne allzu grobe Fehler niederzuschreiben und eine kurze Erzählung mündlich wiederzugeben; c) praktische Ge- läufigkeit in den 4 Spezies mit unbenannten ganzen Zahlen; d) einige Kenntnis biblischer Ge- schichten. Vorkenntnisse im Lateinischen sind nicht erforderlich und nicht er wünscht.

Das Aufnahmegeld beträgt 3 Mark, das Schulgeld für die Schüler aller Klassen viertel- jährlich 30 Mark.

Montag den 26. April, nachmittags 4 Uhr finden sich die am Ort anwesenden Schüler in dem Gymnasialgebäude ein, um Mitteilungen über den Stundenplan entgegenzunehmen.

Dienstag den 27. April, vormittags 8 Uhr haben sämtliche Schüler zur Eröffnung des neuen Schuljahres in der Anstalt zu erscheinen. Der Unterricht beginnt unmittelbar nach Schluss der Eröffnungsfeier.

Hanau, den 31. März 1897.

Dr. Braun, Königl. Gymnasial-Direktor.