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VI. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.
Das Jubiläumsstipendium Abt. II war an den Unterprimaner Ferdinand Wallschmitt verliehen. Abt. I des Jubilaumsstipendiums war in diesem Jahre nicht vergeben. Der Ertrag der Zinsen wurde dem Kapital zugefügt. Einer Anzahl von dürftigen und würdigen Schülern wurde das Schulgeld ganz oder teilweise erlassen. Auch wurden be- dürftigen Schülern Schulbücher aus der durch das Pels'sche Legat unterstützen bibliotheca pauperum geliehen.
VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
Schlussfeier.. Sonnabend, den 10. April, vormittags 9 Uhr.
Chorgesang:„Siehe, siehe, das ist Gottes Lamm“, von Homilius. Verkündigung der Versetzung durch den Direktor.
1. Gemeinsamer Gesang. Lied 313, Vers 1 und 2.
2. Bibellektion.
3. Chorgesang:„Preis und Anbetung sei unserm Gott“, von Rinck. 4. Gebet.
5.
6.
An die Eltern der Schüler richte ich die dringende Bitte, wenn es irgend angeht, es doch so einzurichten, dass ihre Söhne, während sie der Klasse Obertertia angehören, den Konfirmanden- unterricht besuchen.
Der regelmässige Vormittagsunterricht beginnt während des ganzen Schuljahrs um 8 Uhr, jedoch während der Zeit vom 22. November 1897 bis zum 19 Februar 1898 einschliesslich um 8 ò½ Uhr. Der regelmässige Nachmittagsunterricht dauert von 2 bis 4 Uhr.
Die Ferien baben im kommenden Schuljahr folgende Ordnung: Pfingstferien sind vom 6. bis 9. Juni, Sommerferien vom 4. Juli bis 2. August, Herbstferien vom 26. September bis 11. Oktober, Weihnachtsferien vom 23. Dezember mittags bis zum 6. Januar einschliesslich. Die Osterferien beginnen mit Sonntag dem 3. April 1898.
Die Wahl der Pension oder Wohnung unterliegt der Genehmigung des Direktors. Er kann seine Zustimmung nur zu der Wahl solcher Pensionen geben, in welchen die Schüler die nötige
Überwachung finden. Montag den 26. April findet von 8 Unhr morgens an die Aufnahmeprüfung der
neu eintretenden Schüler statt. Bei ihrer Anmeldung, welche der Unterzeichnete am 9. und 10. April morgens von 10— 12 Uhr in dem Gymnasialgebäude mündlich, auch sonst jederzeit schriftlich entgegennimmt, sind vorzulegen: 1. Der Geburtsschein. 2. Ein Impfschein(bei zurück-


