Jahrgang 
1897
Einzelbild herunterladen

17

II. Aus den Verfügungen der vorgesetzten Behörden.

1. Verfügung Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 11. April 1896 S. 2237. Die beantragte Teilung der Oberprima von der Unterprima ausser in Religion und Physik wird für das Schuljahr 1896/97 genehmigt.

2. Desgl. vom 20. April 1896 S. 2073 wonach Schulgeldbefreiung grundsätzlich nicht gleich bei der Auf- nahme, sondern nach einer Zeit der Erprobung des Schülers, für den sie nachgesucht wird, frühestens vom 2., Schul- halbjahre an darf bewilligt werden.

3. Desgl. vom. April 1896 S. 2483 betr. den Ausfall der Unterrichtsstunden der Lehrer, die an der 21. Hauptversammlung des Vereins von Lehrern höherer Schulen für Hessen-Nassau und Waldeck in Oberlahnstein teil- nehmen wollen.

4. Desgl. vom 28. April 1896 S. 1291. Die Pflege des Unterrichts in der Physik, insbesondere der Elektrici- tätslehre wird wegen ihrer Wichtigkeit für das Verständnis der das moderne Leben beherrschenden grossen Kräfte und Entdeckungen den Direktoren an das Herz gelegt. Zugleich wird ein Nachweis eingefordert, ob die vorhandenen physikalischen Apparate den Bedürfnissen genügen, oder einer Ergänzung bedürftig sind.

5. Desgl. vom 23 April 1996 S. 2321. Den Abiturienten, welche, ohne die Reife im Hebräischen erlangt zu haben, zum Studium der Theologie übergehen, soll die baldige Nachholung der Reifeprüfung im Hebräischen vor einer wissenschaftlichen Prüfungskommission für das höhere Schulamt anempfohlen werden.

6. Desgl. vom 23. April 1896 S. 2454. Die von Dienstgrundstücken und Dienstwohnungen der Beamten zu entrichtenden Gemeindesteuern sind bis auf weiteres auf die Staatskasse zu übernehmen.

7. Desgl. vom 1. Mai 1896 S. 2661. Anstellungsfähigen Kandidaten des höheren Schulamts, die bereits eine etatsmässige Remuneration von 1500 Mark jährlich oder darüber beziehen und ihre Thätigkeit im unmittelbaren Schuldienst unterbrechen, um an einem sechsmonatigen Kursus zur Ausbildung von Turnlehrern an der Kgl. Turn- lehrerbildungsanstalt zu Berlin teilzunehmen, darf die Zeit dieser Ausbildung als Hülfslehrerdienst angerechnet werden.

S. Desgl. vom 1. Mai 1896 S. 8598 Die Zahl der katholischen Religionsstunden und die Abgrenzung der

Abteilungen wird anderweitig festzesetzt(vergl. die Übersicht über die einzelnen Lehrgegenstände I, 1). 9. Desgl. vom 2. Juni 1896. Kandidaten des höheren Schulamts, die eine seitens des zuständigen Provinzial- schulkollegiums angebotene, nicht unter drei Monaten dauernde kommissarische Beschäftigung, mit welcher eine Remuneration von mindestens 125 Mark monatlich verbunden ist, ablehnen, können durch Beschluss des Provinzial-Schulkollegiums um ein halbes Jahr zurückgesetzt werden, im Wiederholungsfalle aber mit Genehmigung des Herrn Ministers aus der Anciennitätsliste gestrichen werden.

10. Desgl. vom 4. Juni 1896. Die genaue Beobachtung der Vorschriften des Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 wird eingeschärft..

11. Desgl. vom 15. Juni 1896 S. 3702. Auf die anatomischen Wandtafeln für den naturgeschichtlichen Unterricht von Dr. Ferdinand Frenkel, herausgegeben von Gustav Fischer in Jena, wird aufmerksam gemacht.

12. Desgl. vom 25. August 1896 S. 5371. Eine Denkschrift üherBlattern und Schutzpockeuimpfung, aus- gearbeitet im Auftrag des Kaiserlichen Gesundheitsamts, erschienen bei Julius Springer in Berlin, wird zur An- schaffung für die Bibliothek empfohlen.

13. Desgl. vom 14. Oktober 1896 S. 6055. Das Prachtwerk des Professor MeurerPflanzenformen(Tafeln mit besonderem Textband) wird im Auftrag des Herrn Ministers der Anstalt als Geschenk überwiesen.

14. Desgl. vom 14. Oktober 1896 S. 6565. Auf das Werk des Professors Dr. Karl KehrbachDas gesamte Erziehungs- und Unterrichtswesen in den Ländern deutscher Zunge wird besonders aufmerksam gemacht.

15. Desgl. vom 21. Oktober 1896 S. 6683. Es wird angeregt, das Interesse der Schüler auf die selbständige Beobachtung von Sternschnuppen und Feuerkugeln hinzulenken. Eine Anleitung dazu wird übersandt.

16. Desgl. vom 4. November 1896 S. 7111. Wissenschaftlichen Lehrern der Anstalt, welche zur Erteilung von Turnunterricht befähigt sind, sollen innerhalb ihrer Pflichtstunden in der Regel nicht mehr als sechs Turnstunden in der Woche zugewiesen werden.

17. Desgl. vom 28. November 1896 8 7531. Auf Dr. Wychgrams deutsche Zeitschrift für ausländisches Unterrichtswesen wird aufmerksam gemacht.

3