Jahrgang 
1893
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nicht. An Vorkenntnissen wird verlangt: a) Fertigkeit in deutlichem, sinngemässem Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift; b) die Fähigkeit, ein Diktat ohne allzu grobe Fehler niederzuschreiben und eine kurze Erzählung mündlich wiederzugeben; c) praktische Ge- läufigkeit in den 4 Spezies mit unbekannten ganzen Zahlen; d) einige Kenntnis biblischer Ge- schichten. Vorkenntnisse im Lateinischen sind nicht erforderlich und nicht erwünscht.

Das Aufnahmegeld beträgt 3 Mark, das Schulgeld für die Schüler aller Klassen viertel- jährlich 30 Mark.

Montag den 10. April, nachmittags 4 Uhr finden sich die am Ort anwesenden Schüler in dem Gymnasialgebäude ein, um Mitteilungen über den Stundenplan entgegenzunehmen.

Dienstag den 11. April, vormittags 8 Uhr haben sämtliche Schüler zur Eröffnung des neuen Schuljahres in der Anstalt zu erscheinen. Der Unterricht beginnt unmittelbar nach Schluss der Eröffnungsfeier.

Hanau, den 9. März 1893.

Dr. Braun, Königl. Gymnasial- Direletor.