Jahrgang 
1893
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5. Cassel, den 12. Mai 1892. Es wird die Abhaltung einer Abschlussprüfung zu Ende des Sommerhalbjahres für einzelne Schüler der Sekunda angeordnet, die sich dem Subalterndienst widmen wollen.

6. Cassel, den 16. Mai 1892 betr. das Verbot von Schülerzeitungen.

7. Cassel, den 19. Mai 1892. Massnahmen gegen die Teilnehmer an geheimen Schülerverbindungen. Ein Auszug aus einem darauf bezüglichen Ministerial-Erlass soll im Jahresprogramm zum Abdruck gebracht werden.(Vgl. die Mitteilungen zu Ende des Programms).

8. Cassel, den 24. Juni 1892. Genehmigung der Erteilung von englischem Unterricht an die Schüler der Prima und Obersekunda. Derselbe wird vorläufig dem Oberlehrer an der hiesigen Realschule Dr. Arendt übertragen.

9. Cassel, den 2. Juli 1892. Die Anstaltsleiter werden angewiesen, den Nachmittagsunterricht ausfallen zu lassen, wenn das 100 teilige Thermometer vormittags 10 Uhr im Schatten 25 zeigt.

10. Cassel, den 20. Juli 1892. Empfehlung der Jul. Lohmeyer'schen Wandbilder für den Geschichtsunterricht.

11. Cassel, den 23. Juli 1892. Der neue Normaletat nebst den Ausführungsbestimmungen wird mitgeteilt.

12. Cassel, den 4. August 1892. Zuweisung von Nichtschülern zur Ableistung der Reifeprüfung zum Herbsttermin. 2 13. Cassel, den 13. August 1892. Die Wiederverpachtung der dem Gymnasinm gehörigen Ländereien, des sog. Schulgutes, zu Niederdorfelden an die seitherigen Pächter wird genehmigt.

14. Cassel, den 15. August 1892. Empfohlen werden die in dem Verlag von Frommann und Morian in Darmstadt erschienenen neuen Wandtafeln für den naturgeschichtlichen Unterricht von Jung, von Koch und Quentell.

15. Cassel, den 18. August 1892. Es wird das Verfahren mitgeteilt, das bei Anstellung von Lehrern ein- gehalten werden wird.

16. Cassel, den 12. September 1892 betr. Massnahmen für den Fall des Auftretens der asiatischen Cholera.

17. Cassel, den 12. September 1892. Mitteilung eines Allerhöchsten Erlasses betr. die Titel und Rangver- hältnisse der Leiter und Lehrer an den höheren Schulen nebst den Ausführungsbestimmungen. Gleichzeitig wird allen festangestellten wissenschaftlichen Lehrern der TitelOberlehrer verliehen.

18. Cassel, den 14. September 1892 und Cassel, den 9. Januar 1893. Die Maximalzahl der von den Lehrern zu übernehmenden Pflichtstunden bei Neuaufstellung des Etats wird festgesetzt. Sie beträgt für diejenigen Oberlehrer, die im Genuss der sog. Funktionszulage sind, 22, bei den übrigen wissenschaftlichen Lehrern 24.

19. Cassel, den 20. September 1892. Der Kandidat des höberen Schulamts Rudolf Homburg aus Hersfeld wird der Anstalt zur Ableistung seines pädagogischen Probejahrs zugewiesen.

20. Cassel, den 30. September 1892. An Stelle des zum Kursus der Centralturnanstalt zu Berlin einberufenen wissenschaftlichen Hülfslehrers Albert Schmitt wird der halbbesoldete wissenschaftliche Hülfslehrer Ernst Hirsch- feld der Anstalt zugewiesen.

21. Cassel, den 20. September 1892. Auf Grund eines vorgekommenen ernsten Unfalls wird vor Benutzung von fremdem Turngerät bei Gelegenheit von Schülerausflügen gewarnt.

22. Cassel, den 22. September 1892. Vorläufiges Verbot der Anderung von Lehrbüchern.

23. Cassel, den 29. September 1892. Strenges Verbot des unbefugten Führens von Schiesswaffen durch Schüler. Schüler, die an Orten, wo die Schule für die Beaufsichtigung verantwortlich ist, im Besitze von gefährlichen Waffen, insbesondere von Pistolen oder Revolvern petroffen werden, sollen mindestens mit Androhung der Verweisung von der Anstalt, im Wiederholungsfalle aber unnachsichtlich mit Verweisung bestraft werden.

24. Cassel, den 10. Oktober 1892. Dem Lehrer an der hiesigen Königlichen Zeichenakademie Pierre Etienne Jassoy wird die Erteilung des Zeichenunterrichts in den Klassen Ober- und Untertertia übertragen.

25. Cassel, den 12. Oktober 1892. Dem Oberlehrer Schmitz wird die Annahme eines Mandats für die Ge- samtsynode zu Cassel, ihm und dem Oberlehrer Schaub gleichzeitig Urlaub zum Zweck der Teilnahme an den Sitzungen der Synode bewilligt.

26. Cassel, den 10. Oktober 1892. Der Kaplan Robert Schlenke wird an Stelle des von hier versetzten Kaplans Rhiel mit der Erteilung des katholischen Religionsunterrichtes beauftragt.

27. Cassel, den 3. November 1892. Den Kandidaten der neueren Sprachen wird ein längerer Aufenthalt im Ausland zu ihrer praktischen Ausbildung empfohlen. Die Zeit eines solchen Aufenthaltes kann bis zur Dauer eines halben Jahres auf das Probejahr angerechnet werden.