Jahrgang 
1891
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ll. Aus den Verfügungen der vorgesetzten Behörden.

1) Verf. K. Prov.-Schulk. 10. April 1890, S. 1900. Ein methodischer Lehrplan für den Unterricht in Mathe- matik und Rechnen wird bis zu Ende Oktober d. J. eingefordert.

2) Verf. K. Prov.-Schulk. 15. April 1890, S. 690 III. Ubersendung eines Auszuges aus einem Bericht des Professors Schmidt-Rimpler über stattgehabte Untersuchung der Augen von Schülern höherer Lehranstalten und Auf- forderung nach Kräften zur Fernhaltung von Augenkrankheiten, bes. auch durch ausgiebige Reinigung der Schulräume beizutragen.

3) Verf. K. Prov.-Schulk. 14. April 1890. S. 1897, betr. den Ausfall von Unterrichtsstunden am Tage der Lehrerversammlung in Hofgeismar(14. Mai).

4) Verf. K. Prov.-Schulk. 19. April 1890, S. 1951. i'bersendung des Ministerialerlasses vom 15. März 1890, betr. die Ordnung der praktischen Ausbildung der Kandidaten für das Lehramt an höheren Schulen.

5) Verf. K. Prov.-Schulk. 19. April 1890, S. 1951. Mitteilung eines Ministerialerlasses, betr. die Anweisung zur Ausführung der Laufühungen im Turnnnterricht.

6) Ministerialerlass vom 5. Mai 1890, U. II. No. 5765, wonach Schüler, welche nicht auf Grund eines Ver- setzungszeugnisses einer anerkannten gymnasialen Anstalt die Anfnahme in die Unterprima beanspruchen können, nur auf Grund einer förmlichen Aufnahmeprüfung einschl. der vorschriftsmässigen Versetzungsarbeiten aufgenommen werden sollen, wobei ihnen kein Zeitgewinn gegenüber solchen Schülern erwachsen darf, welche die Obersekunda regelmässig durchgemacht haben..

7) Verf. K. Prov.-Schulk. 31. Mai 1890, S. 3179. Ilitteilung eines Ministerialerlasses. wonach die seitherige unentgeltliche Zuweisung eines Exemplares der Jahrbuchshefte des Vereins von Altertumsfreunden im Rheinland an die Anstalt fortan nicht stattfinden wird.

8) Verf. K. Prov.-Schulk. 16. Juni 1890, S. 3499. Mitteilung eines Ministerialerlasses, betr. den Nutzen einer massvollen Verwertung des Zeichnens für die meisten Unterrichtsfächer.

9) Verf. K. Prov.-Schulk. 16. Juni 1890, S. 3555. Verbot der Gewährung amtlicher Zeugnisse seitens der Dirigenten an Lehrer der ihnen unterstellten Anstalten zu freiem, dauerndem Gebrauch.

10) Verf. K. Prov.-Schulk. 9. August 1890, S. 3777. Mitteilung eines Ministerialerlasses, in welchem die Lehrerkollegien nachdrücklichst gewarnt werden, bei der Versetzung nach Prima oder der Prüfung für diese Klasse einen andern Massstab anzulegen bei solchen Schülern, welche die Anstalt verlassen und bei solchen, welche an der- selben verbleiben oder in sie eintreten.

11) Verf. K. Prov.-Schulk. 17. September 1890, S. 4865, petr. den Ausfall des Unterrichts behufs Mitwirkung der Lehrer bei der allgemeinen Volkszühlung am 1. Dezember.

12) Verf. K. Prov.-Schulk. 24. September 1890, S. 4808. Mitteilung eines Ministerialerlasses, betr. die Höhe des bei Ankauf von Büchern, Karten u. s. w. zu fordernden buchhändlerischen Rabattes.

13) Verf. K. Prov.-Schulk. 27. September 1890, S. 481211, betr. die Erhöhung der Besoldungen der Schul- diener auf 800 1200 M. und die Entrichtung von 3 ½% des jährlichen Durchschnittsgehaltes von 1000 M. für die Entnahme ihres Bedarfes an Bremnmaterial aus den Vorräten der Anstalt.. 4

14) Verf. K. Prov.-Schulk. 28. November 1890, S. 6110. Anorduung der Beflaggung der öffentlichen Gebäude am 1. Dezember als am Tage der 250 jährigen Wiederkehr des Regierungsantritts des Grossen Kurfürsten.

15) Verf. K. Prov.-Schulk. 4. Dezember 1890, S. 6106. Die von der Stadt Hanau für den Anschluss des Gymnasiums an die städtische Wasserleitung gestellten ermässigten Bedingungen werden genehmigt.

16) Verf. K. Prov.-Schulk. 25. November 1890, S. 59461. Vorschriften für Reinigung und Aufrechthaltung der Sauberkeit der Schulräume. 4

17) Verf. K. Prov.-Schulk. 13. Dezember 1890, S. 6246. Mitteilung eines Ministerialerlasses, wonach die