Jahrgang 
1886
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II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.

1) Verf. K. Prov.-Schulk. vom 23. April 1885: Wenn zwei Brüder gleichzeitig das Gymnasium besuchen, so kann im Falle der Tüchtigkeit und Würdigkeit derselben beiden das Schulgeld erlassen werdeu, sofern das etats- mässige Erlassquantum dies zulässt und andere bedürftige und würdige Schüler dadurch nicht beeinträchtigt werden.

2) Durch Ministerial-Erlass vom 30. Juni 1885 wird entschieden, dass eine Entlassungsprüfung, welche ein Examinand, nachdem er einmal in dieselbe eingetreten ist, an irgend einer Stelle im Verlaufe der Prüfung selbst aufgiebt, einer nicht bestandenen Prüfung gleichgerechnet wird.

3. Ministerial-Erlass vom 12. November 1885: Die von dem Herrn Minister über Verbreitung der Schwerhörig- keit unter den Schülern der höheren Schulen angeordneten Ermittelungen haben ergeben, dass die Anzahl der schwer- hörigen Schüler in den betr. Anstalten der gesamten Monarchie 2,18% der Schülerzahl beträgt. Nur bei 0,44% fällt die Entstehung des Leidens in die Zeit des Schulbesuches. Eie Entstehung der Schwerhörigkeit kann bei Er- wägung aller in Betracht kommenden Ursachen nicht auf spezifische Einflüsse der Schule und ihrer Einrichtungen zurückgeführt werden.

4. Laut Verf, K. Prov.-Schulk. vom 8. Dezember 1885 wird mit Rücksicht auf das späte Fallen des Osterfestes das gegenwärtige Schuljahr den 14. April geschlossen, das neue am 3. Mai begonnen und zu Pfingsteu der Unterricht nur an den beiden Festtagen ausgesetzt.

5, Die beantragte Einführung der lateinischen Ubungsbücher von K. Fr. Süpfle in den Klassen III-I wird durch Verf. K. Prov.-Schulk. vom 10. Dezember genehmigt.

6) 19. März 1886. Verf. des Prov.-Schulk.: Der Entwurf von Schülergesetzen für das hiesige Gymnasium wird genehmigt(s. unter Nr. VII.)

III. Chronik des Gymnasiums.

Am Schlusse des Schuljahres 1884 85 schied der seitherige Director Dr. W. Fürstenau infolge der auf seinen Antrag erfolgten Pensionierung(s. Progr. von 1885) aus dem Verbande der Schule. Derselbe hatte seit Herbst 1857 mit ausgezeichnetem Erfolge als Lehrer an der Anstalt gewirkt und seit Herbst 1875 als Direktor sie mit voller Hingabe und mit gewissenhaftem Eifer geleitet. Die Dienste, welche er dem Gymnasium geleistet hat, werden unvergessen bleiben. Unsere besten Wünsche begleiten ihn auf seinem ferneren Lebenswege. Vor allem wünschen wir dem verehrten Herrn, dass Gott ihn noch lange die volle Frische des Körpers und des Geistes für den Genuss seines otium cum dignitate bewahren möge.

An seine Stelle trat der unterzeichnete Direktor.

Theodor Hartwig, geb. am 17. August 1837 zu Wichmannshausen(Kreis Eschwege), Sohn des Pfarrers daselbst, vorgebildet auf dem Gymnasium zu Hersfeld, studierte in Marburg Theologie, Philologie und Geschichte und bestand im November 1859 und Januar 1860 zu Marburg und Cassel die vorgeschriebenen Prüfungen in der Theologie. Nachdem er hierauf seine philologischen und historischen Studien in Bonn und Göttingen fortgesetzt hatte, unterzog er sich im Sommer 1861 der philologischen Prüfung bei der theoretischen Prüfungskommission zu Marburg. Im Januar

1862 trat er an dem Gymnasium zu Marburg als Praktikant und beauftragter Lehrer ein und bestand im Oktober 1863 die praktische Prüfung bei der Schulkommission für Gymnasialangelegenheiten. Seit Neujahr 1864 war er an