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6) Von dem Herrn Verfasser hierselbst: Dr. G. Wolff, Festschrift der XXXI. Generalversammlung des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine. Cassel 1882. 7) Von den Herren Verlegern: Deutsche Nationalliteratur, herausgeg. von J. Kürschner. Nr. 1. Stuttg. W. Speemann. Atlas antiquus, entw. und bearbeitet von H. Kiepert. Berlin 1882. Reimer. Historischer Schul-Atlas zur alten, mittleren und neueren Geschichte, bearb. von H. Kiepert und C. Wolf. Berlin 1882. Reimer. Fluss-Netze zu den Karten der alten Geschichte von H. Kiepert. Berlin 1882. Reimer. G. A. von Kloedens Repetitions-Karten. Berlin 1882. Reimer. Lattmann, Latein. Ubungsbuch nebst stilistischen Regeln fär Tertia. 1. u. 2. Hälfte. Göttingen 1882. Vandenhoeck und Ruprecht. Hopf und Paulsiek, Deutsches Lesebuch für höhere Lehranstalten. Anmerkungen zu den Abteilungen für Sexta, Quinta und Quarta. Berlin 1883. Grote. Abicht, K., Lesebuch aus Sage und Geschichte. 1. u. 2. Teil. Heidelberg 1882. C. Winter. Für die Schülerbibliothek: Von der Hinstorffschen Buchhandlung in Wismar: Fritzsche, Leitfaden der Mythologie. Von der Nicolaischen Verlagsbuchhandlung in Berlin: Schillmann, Vorschule der Geschichte, 2. Abt. Für das Pelssche Legat: Eine Anzahl Schulbücher von dem Abiturienten Lucanus. Es schenkten für die naturwissenschaftlichen Sammlungen: Der Obertertianer Eberdt Stücke australischer Kohle, 2 Schildkröteneier.
„„ Bechtel einen Kammmolch. „„„ Hellwig einen Hasenschädel. „„ Prescher einige Muscheln.
„ Untertertianer Osius eine Ringelnatter. „ Quartaner Müller einige Mineralien.
„„ Jassoy ein Stück Eisenerz.
„„ Hengsberger eine Sumpfschildkröte.
„ Quintaner Nuhn einige Mineralien, eine Sumpfschildkröte. „„ Fliegner den Schädel der Bachstelze.
„ Sextaner Israel eine Ringelnatter, ein Meisennest, ein Stück von Insekten angefress. Eichenholz. Auserdem wurde von mehreren Schülern Material zu Spirituspräparaten herbeigebracht.
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Verfügungen des Kgl. Provinzial-Schulkollegiums.
1) Vom 24. April 1882: Der Herr Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten hat durch Erlas vom 5. d. M. die Aufhebung der Verwaltungs-Kommissionen bei den staatlichen Gymnasien des Regie- rungsbezirks Cassel und die Überweisung der Funktionen derselben an die Direktoren der betreffendeu Gymnasien mit der Maszgabe verfügt, dass die rechtliche Vertretung der Anstalten nach auszen dem Königlichen Provinzial- Schulkollegium zufällt, welches die Direktoren derselben zur Ausübung der ihm obliegenden Vertretung zu beauftragen befugt ist.
2) Vom 28. April 1882: Der Herr Minister der geistlichen etc. Angelegenheiten hat angeordnet, dasz am 5. Juni, an welchem Tage die Erhebung einer allgemeinen Berufsstatistik in Verbindung mit einer Erhebung der landwirthschaftlichen und gewerblichen Betriebe stattfinden wird, der Unterricht in allen Lehranstalten ausfalle.
3) Vom 12. Juni 1882: Die von dem Herrn Minister der geistlichen etc. Angelegenheiten im Anschlusz an den Erlasz vom 31. März d. J., betreffend die Einführung von Normal-Lehrplänen für die höheren Schulen, unterm 27. Mai fúr die Entlassungs-Prüfungen an diesen Anstalten erlassenen neuen Prüfungs-Ordnungen, welche von dem Ostertermine 1883 an zur Ausführung zu bringen sind, werden zur Kenntnisnahme und Nachachtung übersandt.(Da sowohl die neuen Normal-Lehrpläne als auch die Prüfungs-Ordnungen durch den Buchhandel verbreitet sind, so kann


