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V. Mathematische Aufgaben: 1) Die Richtigkeit des Satzes:„Der Durchmesser, welcher nach dem Schnittpunkte zweier Tangenten einer Ellipse gezogen wird, halbiert die Be- rührungssehne“, ist an der Ellipse
X y2 16.1 51 und deren Sekante y= X— 4 nachzuweisen.(Anal. Geom.) 2) Die Funktion v=V ist analytisch mit Hilfe ihrer Ableitungen und graphisch zu untersuchen.(Differenzialrech- nung.) 3) In einem Korkwürfel von 10 cm. Seitenkante mit dem spec. Gewicht 0,24 soll eine Kugel aus Blei vom spec. Gewicht 11,35 eingebettet werden, sodaß der Würfel in
Wasser von 40 schwimmend bis zur Hälfte eintaucht. Welchen Radius muß die Kugel erhalten?(Stereom.)
f) Künstlerischer und tfechnischer Unterricht.
1. Zeichnen.
Unterstufe VI—IV. Phantasiezeichnen in Aquarell, Tusche, Linolschnitt, Scherenschnitt und Klebearbeit. Die Themen waren teils frei gewählt, teils den Jahreszeiten, dem Leben in und außerhalb der Schule, den Festen und einigen Unterrichtsfächern entlehnt. Personen, Tiere, Landschaft. Uebungen in Kunstschrift.
Mittelstufe U II—U II. Weitere Uebungen in Kunstschritt(Redis- und Breitfeder) in zu- sammenhängenden Stücken mit Initialen. Einführung in perspektivische Darstellung unter weiterer Pflege des Phantasiezeichnens. Ausbau der Techniken der U=St.
Oberstufe O II— O I. Darstellungen nach der Natur: Architektur, Landschaft und Personen. Phantasiezeichnen nur in Einzelfällen. Bildbetrachtungen und technisches Zeichnen ge- legentlich auf allen Stufen.
2. Musikunterricht.
Die Arbeit stand im Zeichen der Umstellung auf die Forderungen der Richtlinien, soweit sie z. Zt. durchführbar sind. Auf der Unterstufe liegen die Schwierigkeiten in der verschiedenartigen Vorbildung der in Sexta aufgenommenen Schüler. Die Entwicklung der stimmlichen und musikalischen Fähigkeiten erfolgt unter Nutzbarmachung der schöpferischen Kräfte der Kinder und der Bemühung, alle technisch notwendigen Voraussetzungen(Rhyth- mik, Dynamik, Tonleiter, Dreiklang u. s. w.) als Bewegung und als Ausdruck zu erfassen.
Auf der Oberstufe erfordern fehlende Unterrichtsräume, knappe Zeit und große Ab- teilungen bedeutende Einschränkungen. Um zu der dringend notwendigen und vorgeschriebenen Klassenmusikstunde in der Woche zu kommen, wurde in Uebereinstimmung mit den minis- teriellen Richtlinien eine Beschränkung der verschiedenen Chorabteilungen auf eine zahlen- mäßig beschränkte Chorgruppe vorgenommen, der eine Wochenstunde zur Verfügung steht. Unter Zusammenfassung der 3 Oberklassen zu einer Abteilung und dem Wechsel zweier Klassen in der Wochenstunde war es ab Oktober möglich, in IV, UIII, OIII Klassenmusik- stunden wöchentlich, in Ull und Oll—l alle 14 Tage zu geben. Neben dem Volksliedgesang wurden hier in Arbeitsgemeinschaft mit anderen Fächern gemeinsame Gebiete behandeit (z. B. Nibelungen— Wagner). 1


