Kassel 31.
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12. 26. Pestalozzifeier für 17. 2. 27 angeordnet.
27. Beethovenfeier für 26. 3. 27 angeordnet.
27. Werbewoche für V. D. A. im Februar angeordnet.
27. St. R. Dr. Gerland trift mit 1. 4. 27 in den endgültigen Ruhestand. 27. St. R. Ansorge von Aufbauschule Usingen an hiesige Anstalt versetzt. 27. Der bisherige St. Ass. Dr. Hohmann zum ÖSt. Ratf ernannt.
9. Mitteilungen an die Eltern.
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. Die verehrten Eltern, bezw. deren Vertreter, werden gebeten, sich von ihren Söhnen recht oft die von
den Lehrern korrigierten und beurteilten schrifflichen Arbeiten vorlegen zu lassen. Das hierdurch gewonnene Bild von dem Stande der Leisiungen sollte durch persönliche Rücksprache mit den Lehrern in deren Sprechstunden vervollstöndigt werden, die auf einer im Erdgeschoss des Schulgebäudes aus- hängenden Tafel zu ersehen sind. Es wird jedoch gebeten, in den letzten 6 Wochen des Schuljahres von Besuchen abzusehen, da efwaige starke Lücken in dem Kenntnisstande der Schüler dann meistens nicht mehr ausgefüllt werden können.
. In den unteren und mittfleren Klassen sind Aufgabenhefte zu führen. Diese sowie auch die häusliche
Lekfüre der Kinder zu überwachen, wird allen Eltern dringend empfohlen.
. Ein teilweiser oder völliger Erlaß des Schulgelds— nicht zu verwechseln mit der sog. Geschwisterermäs-
sigung— ist an folgende Vorbedingungen geknüpft: a) fadellose Führung des Schülers in sittlicher Beziehung und Erfällung seiner Pflichten gegen die Schule, b), gute oder mindestens wohl befriedi- gende Leistungen, c) rechtzeifige Vorlegung eines Gesuches seitens der Eltern, worin die wirtschaft- liche Notwendigkeit dieses Schulgeld-Nachlasses begründet ist.
. Die Teilnahme unserer Schüler an den so zahlreichen und verschiedenartigen Jugendvereinen zu
überwachen, ist nicht mehr Sache der Schule. Um so mehr ist es erforderlich, daß die Eltern dieser Seite des Jugendlebens ihre Aufmerksamkeift schenken und sich, wenn von dort irgendwelche körper- liche oder seelische Schädigungen drohen, rechtzeitig mit der Schule in Verbindung setzen.
. Um die Ertüchtigung unserer Jugend zu untersfützen, werden die Eltern gebeten, ihren Kindern
nicht zu gesfatten, kurze Enffernungen bis zur Schule mit dem Rade zurückzulegen. Unsere Schüler, die innerhalb des Kreises wohnen, dessen Mittelpunkt das Schulgebäude ist und dessen Radius nicht mehr als 1 Km.=(etwa 12 Min.) beirägt, sind angewiesen, zu Fuß zur Schule zu kommen.(Ein Pharusplan von Homburg mit eingezeichnetem Kreis hängt im Schulgebäude aus). Auch wére es sehr zu begrüßen, wenn die Schüler der unteren und mittfleren Klassen wieder dazu übergehen wollten, ihre Bücher in einem Ranzen auf dem Rücken statt in einer Tasche oder einem Riemen in der Hand zu fragen.
. Urlaubsgesuche müssen ausnahmslos vor dem Antritt des Urlaubs vorgelegt werden. Im Anschluss
an die Ferien können sie nur auf ärztliche schriftliche Bescheinigung bewilligt werden.
. Soll ein Schüler die Anstalt verlassen, so ist dies rechtzeitig, d. h. vor dem Schluss des Monats dem
Direktor anzuzeigen, widrigenfalls das Schulgeld für einen weiteren Monat zu entrichten ist.
.Abgangszeugnisse müssen rechtzeitig erbeten und möglichst bald abgeholf werden. . Es ist téöricht und verkehrft, wenn Realschüler aus Furcht vor der Schlußprüfung oder infolge un-
sachlicher Beratung die Anstfalt vor Abschluß der II2 verlassen, um vorzeitig in eine Oberrealschule einzufreten. Die Schlußprüfung ist eher geeignet, den Aufstieg in die Obersekunda zu erleichtern als zu erschweren. Die am Orte befindlichen Bildungsmöglichkeiten sollten voll ausgenutzt und über- flüssiges, ebenso zeitraubendes wie schädliches Tram- oder Bahnfahren vermieden werden.
Es wird beabsichtfigt, so schreibt der Herr Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, Anfang Mai 1927 in Frankfurt a. M. eine pädagogische Akademie auf simultaner Grundlage zur Aus-
bildung von Volksschullehrern und Jehrerinnen zu eröffnen. Für die Aufnahme gelten folgende
Bestimmungen meiner Bekannimachung vom 1. November 1926.(Zentfralblatt für die gesamfe Unter- richtsverwallung in Preußen v. 20. Nov. 1926, S. 388): Der Bildungsgang ist zweijährig. Studienge- bühren werden nicht erhoben. Unter gewissen Voraussetzungen können Stipendien gewährt werden. Internate sind mit den Akademien nicht verbunden. Arbeitspléne sind bei den Sekretariaten der Pä- dagogischen Akademie erhältflich. Aufmahmegesuche sind bis spätestens zum 15. März an die Akademie- direktoren unmiftelbar zu richten. Der Meldung sind beizufügen: 1. Ein Lebenslauf, 2. eine beglau- bigte Abschrift des Reifezeugnisses einer neunklassigen höheren Lehranstalt oder eine Bescheinigung des Anstaltsleiters über die bestandene Reifeprufung oder über deren voraussichfliches Bestehen, 3. ein Gesundheitszeugnis eines zur Führung eines Dienstsiegels berechfigen Arztes. Im Laufe des Monats April werden die Bewerber, deren Aufnahme in die Akademie in Aussicht genommen ist, zu einer Prüfung ihrer musikalischen Kenninisse und Ferfigkeiten(Vom Blatt-Singen eines einfachen Liedes und Verfrautheit mif Klavier oder Violine oder Orgel) am Akademieort einberufen. Ob in besonderen Fällen von der Forderung hinreichender furnerischer, musikalischer und fechnischer Vor- bildung abgesehen werden kann, bleibt meiner Entscheidung vorbehalten.(Bekanntm. UIII 2459 IIUII 1.)


