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8. Die wichtigsten Erlasse und Verfügungen.
25 Prov.-Schulkoll. Cassel, 3638: Stud.-Ass. Eggers nach Rinteln a. W. überwiesen. 25 Prov.-Schulkoll. Cassel, 3417: Stud.-Rat Dr. Reuter für den Sommer beurlaubt. 25 Prov.-Schulkoll. Cassel, 3829: Stud.-Ass. Hugo Jung als Vertreter für Dr. Reuter überwiesen.
25 Prov.-Schulkoll. Cassel, 3926: Stud.-Ass. Ofto Mebus dem Goefhegymnasium in Frankfurt a. M. über- wiesen.
25 Prov.-Schulkoll. Cassel, 4880: Schulfeier für Antritt des Herrn Reichsprésidenten auf 12. Mai ange- ordnet; dann schulfrei.
. 25 Prov.-Schulkoll. Cassel, 4149 II: zur Beteiligung am evang. Goftesdienst und Festzug für Gustav-Adolf-
Stiftung am 10. Juni schulfrei.
. u. 20.5.25 Prov.-Schulkoll. Cassel, 5172, 7479, 3816: Uebungen für Geradesitzen, orfhopädischen Turnunterricht,
Schwimmunterricht empfohlen. 25 Prov.-Schulkoll. Cassel, 6031: Hinweis auf Gedenktag für Mörike. 25 Prov.-Schulkoll. Cassel 6076: Bericht über aufgenommene 3jährige Grundschüler. 25 Prov.-Schulkoll. Cassel 5547: zur Jahrtausendfeier der Rheinlande am 20. 6. nach Ansprache schulfrei.
. u. 21. 7. 25 Prov.-Schulkoll. Cassel 7955 u. 7793: am Tage der Verfassungsfeier(11. 8.) nach Ansprache
schulfrei. 25 Prov.-Schulkoll. Cassel 9325: Erlaß gegen Parteipolitik auf Schulen; Abzeichen verboten.
. 25 Prov.-Schulkoll. Cassel 10 243: Erteilung eines einjährigen Urlaubs an Stud.-Rat Dr. Gerland(Nitarbeit
an einem wissenschaftlichen Werk).
. 25 Prov.-Schulkoll. Cassel 10 752: Stud.-Ass. O. Mebus als Vertreter für Gerland überwiesen. . 25 Prov.-Schulkoll. Cassel 11028: Urlaub des Stud.-Rats Dr. Reuter und Vertretung durch Stud.-Ass.
Jung bis 31. 3. 26 verlängert.
. 25 Prov.-Schulkoll. Cassel 11 407: betr. Zwangs-Versicherung der Schule gegen Unfälle bei Leibesübungen. . 26 Prov.-Schulkoll. Cassel 39: Bedenken gegen Straßen-Geldsammlungen durch Schüler. . 26 Prov.-Schulkoll. Cassel 2566: Neuer Ministerial-Erlaß betr. Schüler-Unfall-Versicherung.
9. Mitteilungen an die Eltern.
. Die verehrten Eltern, bezw. deren Vertreter, werden gebeten, sich von ihren Söhnen recht oft die von den Lehrern korrigierten und beurteilten schriftflichen Arbeiten vorlegen zu lassen. Das hierdurch
gewonnene Bild von dem Stande der Leistungen sollte durch persönliche Rüdksprache mit den Lehrern in deren Sprechstunden vervollständigt werden.
. In den unteren und mittleren Klassen sind Aufgabenhefte zu führen. Diese sowie auch die häusliche Lekfüre der Kinder zu überwachen, wird allen Eltern dringend empfohlen.
. Die Befreiung von der Zahlung des Schulgelds oder eine Ermäßigung desselben ist an folgende Vor- bedingungen geknüpft: a) fadellose Führung des Schülers in sittlicher Beziehung und Erfüllung seiner Pflichten gegen die Schule, b) gute oder mindestens wohl befriedigende Leistungen, c) rechtzeitige Vor-
legung eines Gesuches seitens der Eltern, worin die wirtschaftliche Notwendigkeit dieses Schulgeld- Nachlasses begründet ist.
. Die Teilnahme unserer Schüler an den so zahlreichen und verschiedenarfigen Jugendvereinen zu
überwachen, ist nicht mehr Sache der Schule. Um so mehr ist es erforderlich, daß die Eltern dieser Seite des Jugendlebens ihre Aufmerksamkeit schenken und sich, wenn von dort irgendwelche körperliche oder seelische Schädigungen drohen, rechtzeifig mit der Schule in Verbindung setzen.


