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in Proskau und an der Königl. Lehranstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau in Geisen- heim genügt zur Aufnahme in den ebenfalls zweijährigen höheren Lehrgang der Nachweis der Reife für die Obertertia eines Gymnasiums oder einer Realschule.
5. Wir bringen in Erinnerung, dass für die Gymnasiasten von Sekunda an aufwärts in zwei wöchentlichen Lehrstunden wahlfreier Zeichenunterricht und ebenso für die Realschüler neben den pflichtmässigen Stunden Unterricht im Linearzeichnen erteilt wird. Denjenigen Schülern, die sich der Technik, dem Studium der Naturwissenschaften, der Mathematik oder der Medizin widmen wollen, wird dringend empfohlen, an diesem Unter- richt teilzunehmen. Ebenso sollten die Gymnasiasten, soweit sie den Anforderungen der pflichtmässigen Lehrfächer ohne grosse Anstrengung genügen, die Gelegenheit benutzen, in Obersekunda und Prima die englische Sprache zu erlernen, deren Kenntnis ihnen im späteren Leben von grossem Vorteil sein wird.
6. Gesuche um Befreiung von der Zahlung des Schulgeldes sind bis zum 10. April dem Direktor einzureichen. Es können nur nachweislich bedürftige, strebsame Schüler von gutem Betragen und mindestens befriedigenden Leistungen berücksichtigt werden. Die Ermässigung des Schulgeldes kann erst dann gewährt werden, nachdem ein Schüler die Schule wenigstens ein jJahr besucht hat, und die Vergünstigung wird immer nur für ein jahr beschlossen.
Alle amtlichen Zuschriften, wie Entschuldigungen, Urlaubsgesuche, An- und Abmel- dungen, sind nicht an den Direktor persönlich, sondern an die„Direktion des Gymnasiums“ zu richten, damit sie nicht in der Privatwohnung des Direktors abgegeben werden.
7. Die Schlussfeier, verbunden mit der Entlassung der für reif erklärten Schüler, wozu wir die Behörden, die Eltern der Schüler und die sonstigen Freunde der Anstalt höflichst einladen, findet Mittwoch, den 31. März, 9 Uhr vormittags, statt.
Ferien-Ordnung für das Jahr 1915.
Schluss des Unterrichts: Anfang des Unterrichts: Ostern: Mittwoch, den 31. März 1915. Donnerstag, den 15. April 1915. Pfingsten: Freitag, den 21. Mai*) Freitag, den 28. Mai.
Im Sommer: Freitag, den 2. Juli*) Dienstag, den 3. August. Michaelis: Dienstag, den 28. September*) Donnerstag, den 14. Oktober. Weihnachten: Dienstag, den 21. Dezember*) Mittwoch, den 5. Januar 1916. Ostern: Freitag, den 14. April 1916.
*) An diesen Tagen ist der Unterricht unverkürzt bis zu Ende durchzuführen.
Die Eltern auswärtiger Schüler sind verpflichtet, für die Unterbringung ihrer Söhne in hiesigen Familien vorher die Genehmigung des Direktors einzuholen. Letzterer kann auf Wunsch geeignete Pensionen vorschlagen. Die Pensionshalter haben die Pflicht, auf gutes Betragen und Fleiss ihrer Pflegesöhne zu achten und etwaige Verstösse gegen die Schulordnung dem Direktor zur Anzeige zu bringen. Wenn auswärtige Schüler über Mittag in Homburg bleiben, müssen ihre Eltern dafür sorgen, dass sie in einer Familie zu Mittag essen und daselbst bis zum Beginne des Nachmittagsunterrichts verweilen. Im Schulgebäude


