Jahrgang 
1913
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Gesuche um Befreiung von der Zahlung des Schulgeldes sind bis zum 1. April an das Kuratorium des Gymnasiums zu richten und dem Direktor einzureichen. Es können nur nachweislich bedürftige, strebsame Schüler von gutem Betragen, deren Eltern in Hom- burg wohnen, berücksichtigt werden. Die Ermässigung des Schulgelds kann erst dann ge- währt werden, nachdem ein Schüler die Schule wenigstens cin Jahr besucht hat, und die Vergünstigung wird immer nur für ein Jahr beschlossen.

Alle amtlichen Zuschriften, wie Entschuldigungen, Urlaubsgesuche, An- und Abmel- dungen, sind nicht an den Direktor persönlich, sondern an dieDirektion des Gymnasiums zu richten, damit sie nicht in der Privatwohnung des Direktors abgegeben werden.

4. Die Schlussfeier, verbunden mit der Entlassung der für reif erklärten Schüler, wozu wir die Behörden, die Eltern der Schüler und die Freunde der Anstalt höflichst einladen, findet am Mittwoch, den 19. März, 9 Uhr vormittags, statt.

Nachtrag: Während der Drucklegung dieses Programms trifft hier eine Verfügung des Herrn Unterrichtsministers ein(Cassel 17. Februar), wonach auf Befehl S. M. des Kaisers und Königs am Montag, dem 10. März d. JIs., der Königin Luise und der Stiftung des Eisernen Kreuzes und der Landwehr durch eine Schulfeier gedacht werden soll. Wie wir schon am Geburtstag des Kaisers den Schülern die grosse Zeit vor 100 Jahren nahe gebracht haben, so werden wir nun auch am Normittag des 10. März durch Chorgesang, Deklamationen und eine Rede, die Herr Professor Dr. Rudolph zu halten übernommen hat, ganz besonders der Erhebung des preussischen Volkes und der Märztage des Jahres 1813 gedenken. Wegen der Nähe der Schlussfeier muss von offiziellen Einladungen abgesehen werden, jedoch sind die Eltern der Schüler sowie Freunde der Schule bei dieser Feier in unserer Turnhalle herzlich willkommen. Auch auf Beteiligung am Festgottesdienst am 9. März, wozu der evangel. Kirchenvorstand eingeladen hat, wird im Sinne der Allerhöchsten Willens-

äusserung nachdrücklich hingewirkt werden.

F⸗Ferien-Ordnung für das Jahr 1913.

Schluss des Unterrichts: Anfang des Unterrichts: Ostern: Mittwoch, den 19. März 1913. Donnerstag, den 3. April 1913. Pfingsten: Freitag, den 9. Mai. Freitag, den 16. Mai.

Im Sommer: Freitag, den 4. jJuli. Dienstag, den 5. August.

Michaelis: Sonnabend, den 27. September. Dienstag, den 14. Oktober. Weihnachten: Sonnabend, den 20. Dezember. Sonnabend, den 3. Januar 1914. Ostern: Sonnabend, den 4. April 1914.

Die Eltern auswärtiger Schüler sind verpflichtet, für die Unterbringung ihrer Söhne in hiesigen Familien vorher die Genehmigung des Direktors einzuholen. Letzterer kann auf Wunsch geeignete Pensionen vorschlagen. Die Pensionshalter haben die Pflicht auf gutes Betragen und Fleiss ihrer Pflegesöhne zu achten und etwaige Verstösse gegen die Schulordnung dem Direktor zur Anzeige zu bringen. Wenn auswärtige Schüler über Mittag in Homburg bleiben, müssen ihre Eltern dafür sorgen, dass sie in einer Familie zu Mittag essen und daselbst bis zum Beginne des Nachmittagsunterrichts verweilen. Im Schulgebäude dürfen sich Schüler in der Mittagspause nicht autfhalten.